Geboren 1954 in Mortsel (Belgien) erwirbt Koen Lenaerts 1977 seinen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Katholieke Universiteit Leuven (Katholische Universität Löwen, Belgien), bevor er sein Studium an der Harvard University (USA) fortsetzt, das er mit dem Master of Laws (1978) und dem Master in Public Administration (1979) abschließt. Zurück an der Katholieke Universiteit Leuven erwirbt er 1982 den Doktorgrad in Rechtswissenschaften.
An dieser Universität beginnt er seine berufliche Laufbahn 1979 als Assistent. 1983 wird er zum Professor für Europäisches Recht ernannt. Im Zuge seiner universitären Laufbahn lehrt er von 1984 bis 1989 auch am Europakolleg Brügge (Belgien) sowie 1989 als Gastprofessor an der Harvard Law School (USA).
Koen Lenaerts ist von 1984 bis 1985 beim Gerichtshof als Rechtsreferent bei Richter René Joliet tätig und dann von 1986 bis 1989 als Rechtsanwalt in Brüssel.
Er wird am 25. September 1989, dem Tag der Errichtung des neu geschaffenen Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, zum Richter an diesem Gericht ernannt. Nachdem er dort mehr als 14 Jahre lang tätig war, wird er am 7. Oktober 2003 zum Richter am Gerichtshof ernannt. Seine Richterkollegen wählen ihn für zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten – vom 9. Oktober 2006 bis zum 8. Oktober 2012 – zum Kammerpräsidenten, dann am 9. Oktober 2012 zum Vizepräsidenten des Gerichtshofs.
Am 8. Oktober 2015 wird Koen Lenaerts zum Präsidenten des Gerichtshofs gewählt.
Geboren 1962 in Bedburg/Erft (Deutschland) studiert Thomas von Danwitz an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Deutschland), wo er 1986 sein Erstes Juristisches Staatsexamen ablegt, und an der Université de Genève (Universität Genf, Schweiz). Er promoviert an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und erwirbt 1988 den Doktorgrad in Rechtswissenschaften. An der École nationale dʼadministration (Nationale Verwaltungshochschule, Frankreich) erwirbt er 1990 das Diplôme international dʼadministration publique. 1992 schließt er sein Referendariat in Köln (Deutschland) mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen ab und habilitiert sich 1996 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig ist.
Der Schwerpunkt seiner Forschung liegt auf dem deutschen öffentlichen Recht und dem Europarecht, was er von 1996 bis 2003 als Professor an der Ruhr-Universität Bochum (Deutschland) lehrt. Dort ist er von 2000 bis 2001 auch Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät. Von 2003 bis 2006 lehrt er an der Universität zu Köln (Deutschland), wo er 2006 Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre wird.
Seine akademische Laufbahn führt ihn im Jahr 2000 auch als Gastprofessor an die Fletcher School of Law and Diplomacy der Tufts University (USA), zwischen 2001 und 2006 an die Université François Rabelais de Tours (Frankreich) und 2005 und 2006 an die Université de Paris I Panthéon-Sorbonne (Frankreich). Im Jahr 2005 forscht und lehrt er an der University of California, Berkeley (USA). 2004 wird er Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentags, bei der er bis 2014 mitwirkt.
Er wird am 7. Oktober 2006 zum Richter am Gerichtshof ernannt und von seinen Richterkollegen für die Zeit vom 9. Oktober 2012 bis zum 8. Oktober 2018 zum Kammerpräsidenten gewählt. Seit dem 8. Oktober 2024 ist Thomas von Danwitz Vizepräsident des Gerichtshofs.
Geboren 1958 in Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg) erwirbt François Biltgen 1981 eine Maîtrise en droit und 1982 ein Diplôme d’études approfondies (DEA) im Gemeinschaftsrecht an der Université de droit, d’économie et de sciences sociales Paris II Panthéon-Assas (Universität für Rechts‑, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Paris II Panthéon-Assas, Frankreich). Im gleichen Jahr erwirbt er einen Abschluss am Institut d’études politiques de Paris (Institut für Politische Studien, Paris, Frankreich).
1987 zur luxemburgischen Rechtsanwaltschaft zugelassen, ist er von 1987 bis 1999 als Rechtsanwalt tätig. Daneben übernimmt er politische Ämter, und zwar von 1983 bis 1994 als Sekretär der Fraktion der Christlich-Sozialen Volkspartei im luxemburgischen Parlament und von 1987 bis 1999 als Mitglied des Gemeinderats der Stadt Esch-sur-Alzette (Luxemburg), wo er von 1997 bis 1999 Schöffe ist. Von 1994 bis 1999 ist er aufgrund dieser Ämter auch stellvertretendes Mitglied der luxemburgischen Delegation beim Ausschuss der Regionen der Europäischen Union. Nach seiner Wahl zum Abgeordneten des luxemburgischen Parlaments 1994 für eine Amtszeit von fünf Jahren beteiligt er sich aktiv an den gesetzgeberischen Tätigkeiten, insbesondere als Berichterstatter für zahlreiche das Unionsrecht betreffende Gesetzentwürfe.
Nach den Parlamentswahlen von 1999 tritt er in die luxemburgische Regierung ein und leitet mehrere Ministerien: Von 1999 bis 2004 ist er nacheinander Minister für Arbeit und Beschäftigung, Minister für die Glaubensgemeinschaften, Minister für die Beziehungen zum Parlament und beigeordneter Minister für Kommunikation, von 2004 bis 2009 Minister für Arbeit und Beschäftigung, Minister für die Glaubensgemeinschaften und Minister für Kultur, Hochschulbildung und Forschung und von 2009 bis 2013 Justizminister, Minister für den Öffentlichen Dienst und die Verwaltungsreform, Minister für Hochschulbildung und Forschung, Minister für Kommunikation und Medien sowie Minister für die Glaubensgemeinschaften.
Die im Rahmen seiner Ministerämter wahrgenommenen Aufgaben spiegeln sich auch in den auf internationaler Ebene übernommenen Verantwortlichkeiten wider. So sitzt er 2005 verschiedenen Formationen des Rates der Europäischen Union vor. 2005 und 2009 ist er Mitvorsitzender der Ministerkonferenz für den Bologna-Prozess und von 2012 bis 2013 der Ministerkonferenz der Europäischen Weltraumagentur (ESA).
François Biltgen ist seit dem 7. Oktober 2013 Richter und seit dem 8. Oktober 2024 Kammerpräsident am Gerichtshof.
Geboren 1962 in Haapsalu (Estland) erwirbt Küllike Jürimäe 1986 einen (dem Master entsprechenden) Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Tartu ülikool (Universität Tartu, Estland). Sie setzt ihr Hochschulstudium an der estnischen Diplomatenschule fort, das sie 1992 abschließt. 2003 erwirbt sie an der Università degli Studi di Padova (Universität Padua, Italien) und der University of Nottingham (Vereinigtes Königreich) einen European Master in Human Rights and Democratisation.
Von 1986 bis 1991 ist sie Staatsanwältin in Tallinn (Estland). Von 1991 bis 1993 ist sie Rechtsberaterin, von 1992 bis 1993 Generalberaterin bei der Eesti Kaubandus-Tööstuskoda (Estnische Industrie- und Handelskammer). Von 1993 bis 2004 ist sie Richterin am Tallinna Ringkonnakohus (Berufungsgericht Tallinn, Estland).
Küllike Jürimäe wird am 12. Mai 2004 zur Richterin am Gericht der Europäischen Union ernannt. Seit dem 23. Oktober 2013 ist sie Richterin am Gerichtshof, wo sie seit dem 8. Oktober 2021 Kammerpräsidentin ist.
Geboren 1964 in Nikosia (Zypern) erwirbt Constantinos Lycourgos 1985 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät (Licence) der Université Panthéon-Assas Paris II (Frankreich) und 1987 ein Diplôme dʼétudes approfondies (DEA) im Gemeinschaftsrecht an derselben Universität, wo er 1991 auch den Doktorgrad in Rechtswissenschaften erlangt.
Nach seiner Zulassung zur zyprischen Anwaltschaft 1993 ist er bis 1996 als Rechtsanwalt in Nikosia tätig, als er zum Sonderberater für europäische Angelegenheiten beim Außenminister ernannt wird. Von 1999 bis 2002 ist er Berater für Gemeinschaftsrecht beim Juristischen Dienst der Republik Zypern. Von 1998 bis 2003 ist er Mitglied des zyprischen Verhandlungsteams für den Beitritt zur Europäischen Union und von 2002 bis 2014 Mitglied der griechisch-zyprischen Delegationen bei den Verhandlungen zur umfassenden Lösung der Zypern-Frage.
Vor dem Hintergrund dieses Fachwissens wird er 2002 Hauptrechtsberater und 2007 Hauptrechtsvertreter der Republik Zypern. Von 2003 bis 2014 ist er Direktor der Abteilung Europäisches Recht des Juristischen Dienstes der Republik Zypern und außerdem von 2004 bis 2014 Bevollmächtigter der zyprischen Regierung vor den Gerichten der Europäischen Union.
Constantinos Lycourgos wird am 8. Oktober 2014 zum Richter am Gerichtshof ernannt. Seit dem 8. Oktober 2021 ist er Kammerpräsident.
Geboren 1973 in Prienai (Litauen) erwirbt Irmantas Jarukaitis 1997 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät und 2008 einen Doktortitel an der Vilniaus universitetas (Universität Vilnius, Litauen). An dieser Universität entfaltet sich auch seine berufliche Laufbahn. Er unterrichtet dort von 1999 bis 2018 zunächst als Assistent, dann als beigeordneter Professor. Er nimmt auch andere Aufgaben in der rechtswissenschaftlichen Forschung wahr, von denen seine zahlreichen Veröffentlichungen im Europa- und Verfassungsrecht zeugen, und ist Mitbegründer und aktives Mitglied der litauischen Vereinigung für Europarecht.
1997 tritt er in den Dienst der litauischen Verwaltung, und zwar der Abteilung für Europarecht des litauischen Justizministeriums. Dort ist er zunächst als Hauptspezialist, dann von 2002 bis 2003 als Sektionschef und von 2004 bis 2010 als stellvertretender Generaldirektor tätig. Von 2010 bis 2018 ist er als Richter beim Lietuvos vyriausiasis administracinis teismas (Oberstes Verwaltungsgericht von Litauen) tätig, dessen Vizepräsident er von 2012 bis 2017 ist. Von 2015 bis 2017 ist er mit der Wahrung der Geschäfte beauftragter Präsident dieses Gerichts und Mitglied des Teisėjų taryba (Justizrat, Litauen).
Irmantas Jarukaitis ist seit dem 8. Oktober 2018 Richter und seit dem 8. Oktober 2024 Kammerpräsident am Gerichtshof.
Geboren 1959 in Tarragona (Spanien) erwirbt Maria Lourdes Arastey Sahún 1983 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universitat de Barcelona (Universität Barcelona, Spanien). Von 1984 bis 1985 besucht sie für die Richterausbildung die Escuela Judicial (Nationale Schule für Richter und Staatsanwälte, Spanien).
Von 1985 bis 1989 ist sie Richterin beim Juzgado de Distrito de Sant Feliu de Llobregat (Bezirksgericht Sant Feliu de Llobregat, Spanien) und beim Juzgado de Distrito de Barcelona (Bezirksgericht Barcelona, Spanien). 1989 wird sie für ein Jahr dem Juzgado de lo Social nº 7 de Barcelona (Arbeits- und Sozialgericht Nr. 7 von Barcelona, Spanien) zugewiesen, dann ist sie bis 2009 bei der Kammer für Sozialsachen des Tribunal Superior de Justicia de Cataluña (Obergericht Katalonien, Spanien) tätig. 2009 wird sie an das Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof, Spanien) berufen. Von 2013 bis 2021 ist sie außerdem Richterin am Verwaltungsgericht der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) (Brüssel, Belgien).
Neben ihrer Richtertätigkeit widmet sich Maria Lourdes Arastey Sahún auch der Lehre. Von 1998 bis 2008 ist sie beigeordnete Professorin für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an der Universitat de Barcelona. Sie ist außerdem Lehrbeauftragte an den nationalen Zentren für justizielle Studien, insbesondere in Spanien (regelmäßig), in Bulgarien (2008) und Rumänien (2008) sowie an der Juan-Carlos‑I‑Schule von Zentralamerika und der Karibik (2006). Sie hält ferner Vorlesungen und nimmt an Seminaren an zahlreichen Universitäten teil. Schließlich ist sie Mitglied mehrerer Gremien, die insbesondere in den Bereichen des Unionsrechts, der Ausbildung und Prüfung von Richtern sowie der alternativen Streitbeilegungsverfahren tätig sind.
Maria Lourdes Arastey Sahún ist seit dem 7. Oktober 2021 Richterin und seit dem 8. Oktober 2024 Kammerpräsidentin am Gerichtshof.
Geboren 1971 in Krakau (Polen) erwirbt Maciej Szpunar 1995 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uniwersytet Śląski (Schlesische Universität, Polen) und 1996 am Europakolleg Brügge (Belgien). Er promoviert im Jahr 2000 und habilitiert sich 2009 in Rechtswissenschaften an der Uniwersytet Śląski, wo er 2013 zum Professor der Rechtswissenschaften ernannt wird. 1998 ist er Visiting Scholar am Jesus College, Cambridge (Vereinigtes Königreich), 1999 an der Université de Liège (Universität Lüttich, Belgien) und 2003 am Europäischen Hochschulinstitut, Florenz (Italien).
Von 2001 bis 2008 ist er in Katowice (Polen) als Rechtsanwalt tätig. In dieser Zeit ist er auch Mitglied des Unterausschusses für internationales Privatrecht des Ausschusses für die Kodifizierung des Zivilrechts beim polnischen Justizministerium.
Von 2008 bis 2009 ist er Unterstaatssekretär im Amt des Ausschusses für Europäische Integration (Polen). Von 2010 bis 2013 ist er im polnischen Außenministerium tätig und vertritt als Bevollmächtigter die polnische Regierung in zahlreichen Rechtssachen vor den Gerichten der Europäischen Union.
Der wissenschaftlichen Forschung weiterhin verbunden, ist er Mitglied der Schriftleitung mehrerer juristischer Fachzeitschriften und Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen zum Europarecht und zum internationalen Privatrecht.
Maciej Szpunar wird am 23. Oktober 2013 zum Generalanwalt am Gerichtshof ernannt und ist seit dem 11. Oktober 2018 Erster Generalanwalt.
Geboren 1963 in Zagreb (Kroatien) erwirbt Siniša Rodin 1987 seinen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Sveučilište u Zagrebu (Universität Zagreb, Kroatien) und setzt sein Hochschulstudium in den USA fort, wo er 1992 an der University of Michigan einen Master of Laws erwirbt. Nach seiner Rückkehr nach Kroatien promoviert er an der Sveučilište u Zagrebu und erwirbt 1995 den Doktortitel. Von 2001 bis 2002 ist er Fulbright Fellow und Visiting Scholar an der Harvard University (USA).
Seine berufliche Laufbahn beginnt er 1987 an der Sveučilište u Zagrebu als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Seit 2003 ist er dort Professor für Unionsrecht. Seit 2006 ist er Inhaber des Jean-Monnet-Lehrstuhls, seit 2011 ad personam. 2012 ist er Gastprofessor an der Cornell Law School (USA). Im Lauf seiner Universitätslaufbahn hat er zahlreiche Werke veröffentlicht, um das Unionsrecht in Kroatien zu verbreiten.
Von 2006 bis 2011 ist Siniša Rodin Mitglied des kroatischen Verhandlungsteams für den Beitritt Kroatiens zur Union, von 2009 bis 2010 Mitglied der kroatischen Kommission für die Verfassungsreform und Vorsitzender der Arbeitsgruppe über den Beitritt zur Union.
Als erster kroatischer Richter am Gerichtshof übt Siniša Rodin sein Amt seit dem 4. Juli 2013 aus.
Geboren 1965 in Graz (Österreich) studiert Andreas Kumin an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz (Österreich) und erwirbt dort 1987 den Magistergrad und 1990 den Doktorgrad in Rechtswissenschaften. 1988 legt er an dieser Universität außerdem die erste Diplomprüfung in Übersetzungswissenschaften ab. Im Rahmen seiner Beamtenausbildung begibt er sich 1991 nach Frankreich, um dort sein Studium an der École nationale d’administration (Nationale Verwaltungshochschule, ENA, Frankreich) fortzusetzen, das er 1992 mit dem Diplom „Cycle international long d’administration publique“ abschließt.
Seine berufliche Laufbahn beginnt er 1990 als Beamter im österreichischen Außenministerium, wo er zunächst im Völkerrechtsbüro und dann in der wirtschafts- und integrationspolitischen Sektion tätig ist. Von 1994 bis 2000 ist er Botschaftsrat an der österreichischen Vertretung bei den Vereinten Nationen und Spezialorganisationen in Genf (Schweiz). Von 2000 bis 2019 ist er wieder im österreichischen Außenministerium tätig, und zwar zunächst als Leiter des Referats „Rechtsfragen der ersten Säule der Europäischen Union“ und dann von 2005 bis 2019 als Leiter der Abteilung Europarecht.
Als Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen zum Europarecht beginnt er seine akademische Laufbahn 2007 als Lehrbeauftragter am Institut für Europarecht und Völkerrecht der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (Österreich). Von 2012 bis 2018 unterrichtet er an der Diplomatischen Akademie Wien (Österreich), und seit 2014 ist er Co-Leiter mehrerer Seminare an der Wirtschaftsuniversität Wien (Österreich). Schließlich ist er von 2014 bis 2019 Professor am Institut für Europarecht der Karl-Franzens-Universität Graz, wo er auch nach seiner Ernennung zum Honorarprofessor im Jahr 2020 weiter lehrt.
Andreas Kumin wird am 20. März 2019 zum Richter am Gerichtshof ernannt.
Geboren 1958 in Mikkeli (Finnland) erwirbt Niilo Jääskinen 1980 einen ersten und 1982 einen zweiten Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Helsingin yliopisto (Universität Helsinki, Finnland). 2008 erlangt er an dieser Universität den Doktorgrad in Rechtswissenschaften. Er interessiert sich schon früh für die Lehre und ist von 1980 bis 1986 als Lehrbeauftragter an der Helsingin yliopisto tätig.
1983 ist er ein Jahr lang Referent und Richter auf Zeit am Rovaniemen kihlakunnanoikeus (erstinstanzliches Gericht Rovaniemi, Finnland). Von 1987 bis 1989 ist er Rechtsberater, dann von 1990 bis 1995 Leiter der Abteilung für Europarecht im finnischen Justizministerium. Parallel dazu ist er von 1989 bis 1990 Rechtsberater im finnischen Ministerium für auswärtige Angelegenheiten. Als Verantwortlicher für Rechts- und institutionelle Fragen nimmt er an den Verhandlungen über den Beitritt Finnlands zur Europäischen Union teil, bevor er von 1995 bis 2000 als Berater und Sekretär für europäische Angelegenheiten beim Großen Ausschuss des finnischen Parlaments tätig ist.
Zurück in der finnischen Justiz ist Niilo Jääskinen von 2000 bis 2002 zunächst Richter auf Zeit, dann von 2003 bis 2009 Richter am Korkein hallinto-oikeus (Oberstes Verwaltungsgericht, Finnland).
Am 7. Oktober 2009 wird er zum Generalanwalt am Gerichtshof ernannt, wo er bis zum 7. Oktober 2015 tätig ist. Zurück in Finnland, übt er von 2015 bis 2019 erneut sein Amt als Richter am Korkein hallinto-oikeus aus, dessen Vizepräsident er von 2018 bis 2019 ist.
Niilo Jääskinen wird am 7. Oktober 2019 zum Richter am Gerichtshof ernannt.
Geboren 1957 in Athen (Griechenland) erwirbt Dimitrios Gratsias 1980 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Ethniko kai Kapodistriako Panepistimio Athinon (Nationale und Kapodistrias-Universität Athen, Griechenland) und 1981 ein Diplôme dʼétudes approfondies (DEA) im öffentlichen Recht der Universität Paris I, Panthéon-Sorbonne (Frankreich). 1982 verleiht ihm das Centre universitaire dʼétudes communautaires et européennes (Universitätszentrum für Gemeinschafts- und Europastudien) (Universität Paris I, Frankreich) ein Diplom im Gemeinschaftsrecht.
Seine berufliche Laufbahn beginnt Dimitrios Gratsias 1985 beim Symvoulio tis Epikrateias (Staatsrat, Griechenland) als Rechtsberater der Eingangsstufe. 1992 wird er zum beigeordneten Rechtsberater, 2005 zum Rechtsberater ernannt. Parallel dazu wird er für zwei Jahre (1998 und 1999) zum stellvertretenden Mitglied des Anotato Eidiko Dikastirio (Oberstes Sondergericht, Griechenland) und für ein Jahr (2006) zum Mitglied des Eidiko Dikastirio Agogon Kakodikias (Sondergericht für Klagen wegen Fehlurteilen, Griechenland) ernannt. 2008 ist er Mitglied des Anotato Dikastiko Symvoulio Dioikitikis Dikaiosinis (Oberster Rat für Verwaltungsstreitigkeiten, Griechenland) und im Gerichtsjahr 2009/2010 Inspektor der Verwaltungsgerichte.
Von 1994 bis 1996 ist er als Rechtsreferent beim Gerichtshof im Kabinett des Generalanwalts Georges Cosmas tätig.
Vom 25. Oktober 2010 bis zum 6. Oktober 2021 ist Dimitrios Gratsias Richter am Gericht, wo er für zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten – vom 18. September 2013 bis zum 30. September 2019 – zum Kammerpräsidenten gewählt wird. Seit dem 7. Oktober 2021 ist er Richter am Gerichtshof.
Geboren 1961 in Zlín (Tschechoslowakei) erwirbt Miroslav Gavalec zunächst einen Abschluss als Maschinenbauingenieur im Bereich thermische Maschinen und nukleare Anlagen an der České vysoké učení technické v Praze (Polytechnische Universität Prag, Tschechoslowakei) und arbeitet anschließend von 1986 bis 1991 im Kernenergiesektor.
Aufgrund seines Interesses für die Sozialwissenschaften studiert er von 1990 bis 1995 Rechtswissenschaften an der Univerzita Komenského v Bratislave (Comenius-Universität Bratislava, Slowakei), wo er 1995 einen Magister-Abschluss und 2010 den Doktorgrad in Rechtswissenschaften (PhD) erwirbt.
2001 wird er zum Richter am Okresný súd Bratislava III (Bezirksgericht Bratislava III, Slowakei) ernannt, wo er für Handels- und Familiensachen und für Verwaltungssachen zuständig ist. 2005 wechselt er an den Najvyšší súd Slovenskej republiky (Oberstes Gericht der Slowakischen Republik), wo er Richter in der Abteilung für Verwaltungssachen und ab 2009 Vorsitzender der Ersten Kammer dieser Abteilung ist.
Neben seinen Aufgaben als Richter widmet er sich auch der Lehre. Von 2005 bis 2011 ist er Lehrbeauftragter am Institut für Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften der Paneurópska vysoká škola (Paneuropäische Hochschule, Slowakei). Von 2006 bis 2014 ist er Lehrbeauftragter an den Instituten für Verwaltungsrecht und für Privatrecht dieser Hochschule.
Darüber hinaus ist er von 2005 bis 2020 Mitglied des Forums der Richter der Europäischen Union für die Umwelt und von 2006 bis 2015 der Europäischen Vereinigung der Verwaltungsrichter.
Am 7. Oktober 2021 wird Miroslav Gavalec zum Richter am Gerichtshof ernannt.
Geboren 1957 in Frankfurt am Main (Deutschland), studiert Juliane Kokott von 1976 bis 1982 Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn (Deutschland) und Genf (Schweiz). Als Fulbright-Stipendiatin besucht sie sodann die American University, Washington DC (USA), wo sie 1983 einen Master of Laws erwirbt. Zurück in Europa erlangt sie 1985 den Doktorgrad in Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg (Deutschland) und 1990 an der Harvard University (USA). 1985 wird ihr außerdem das Diplôme de l’Académie Internationale de Droit Constitutionnel verliehen, die ihren Sitz in Tunis (Tunesien) hat.
Ihre akademische Laufbahn beginnt Juliane Kokott 1991 als „Visiting Professor“ an der University of California, Berkeley (USA). Zurück in Deutschland lehrt sie als Professorin für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Universität Augsburg (1992), der Universität Heidelberg (1993) und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (1994 bis 1999). 1999 tritt sie eine Professur für Völkerrecht, Internationales Wirtschaftsrecht und Europarecht an der Universität St. Gallen (Schweiz) an, wird 2000 Direktorin des Instituts für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht der Universität St. Gallen und ist von 2001 bis 2003 stellvertretende Direktorin des „Master of Business Law“-Programms dieser Universität.
Von der deutschen Regierung wird sie 1995 als stellvertretende Richterin am Vergleichs- und Schiedsgerichtshof der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) benannt. Bis 2003 ist sie stellvertretende Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats „Globale Umweltveränderungen“ der Bundesregierung (WBGU).
Juliane Kokott wird am 7. Oktober 2003 zur Generalanwältin am Gerichtshof ernannt und ist von 2006 bis 2007 Erste Generalanwältin.
Geboren 1949 in Blagoevgrad (Bulgarien) erwirbt Alexander Arabadjiev 1972 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Sofiyski universitet „Sv. Kliment Ohridski“ (St.‑Kliment-Ohridski-Universität Sofia, Bulgarien).
1975 wird er zum Richter am Rayonen sad Blagoevgrad (Rayongericht Blagoevgrad, Bulgarien) ernannt. 1983 bis 1986 ist er Richter am Okrazhen sad Blagoevgrad (Regionalgericht Blagoevgrad, Bulgarien). Von 1986 bis 1991 ist er Richter am Varhoven Sad (Oberstes Gericht, Bulgarien) und von 1991 bis 2000 Richter am Konstitutsionen sad (Verfassungsgericht, Bulgarien). Von 1997 bis 1999 ist er außerdem Mitglied der Europäischen Menschenrechtskommission.
Von 2001 bis 2006 unterbricht er seine richterliche Tätigkeit, um als Mitglied des bulgarischen Parlaments aktiv am Prozess des Beitritts Bulgariens zur Europäischen Union mitzuwirken, wobei er von August 2005 bis Dezember 2006 auch Beobachter im Europäischen Parlament ist. Von 2002 bis 2003 beteiligt er sich als Mitglied des Europäischen Konvents über die Zukunft Europas an der Erarbeitung von Lösungsstrategien für die sich der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Erweiterung von 2004 stellenden Herausforderungen.
Alexander Arabadjiev wird am 12. Januar 2007, einige Tage nach dem Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union, zum Richter am Gerichtshof ernannt. Von seinen Richterkollegen wird er zum Kammerpräsidenten gewählt und übt dieses Amt vom 9. Oktober 2018 bis zum 7. Oktober 2024 aus.
Geboren 1950 in Zafra (Spanien) erwirbt Manuel Campos Sánchez-Bordona 1972 seinen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universidad de Sevilla (Spanien) und der Universidad de Granada (Spanien). Seine Laufbahn in der Justiz beginnt er als Staatsanwalt bei der Audiencia Provincial de Palma de Mallorca (Provinzgericht Palma de Mallorca, Spanien) und der Audiencia Provincial de Sevilla (Provinzgericht Sevilla, Spanien), wo er von 1977 bis 1982 tätig ist.
Danach ist er Richter am Tribunal Superior de Justicia de Canarias (Obergericht der Kanarischen Inseln, Spanien) (Kammer für Verwaltungssachen), an der Audiencia Nacional (Nationaler Gerichtshof, Spanien), am Tribunal Superior de Justicia de Andalucía (Obergericht Andalusien, Spanien) und am Tribunal Superior de Justicia de Cantabria (Obergericht Kantabrien, Spanien), wo er von 1989 bis 1994 Vorsitzender der Kammer für Verwaltungssachen ist.
1995 bis 1999 ist er als Rechtsreferent bei Generalanwalt Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften tätig, dann von 1999 bis 2015 als Richter am Tribunal Supremo (Oberstes Gericht, Spanien) (Kammer für Verwaltungssachen).
Parallel dazu ist Manuel Campos Sánchez-Bordona von 2006 bis 2014 Mitglied des Verwaltungsrats der Vereinigung der Obersten Verwaltungsgerichte der Europäischen Union (ACA-Europe).
Am 7. Oktober 2015 wird er zum Generalanwalt am Gerichtshof ernannt.
Geboren 1952 in Kilcoon (Irland) studiert Eugene Regan am University College Dublin (Irland), wo er 1974 einen Abschluss in Politik- und Wirtschaftswissenschaften und 1975 einen Master in Politischer Ökonomie erwirbt. Er schließt sein Studium 1979 mit einem Master in Internationalem Recht und Rechtsvergleichung an der Université libre de Bruxelles (Freie Universität Brüssel, Belgien) ab.
1975 arbeitet er als Wirtschaftsanalyst bei der Irish Farmers’ Association (Irischer Bauernverband, IFA), Dublin. Von 1975 bis 1979 setzt er sich als Leiter des Büros der IFA bei der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für den Schutz der irischen Landwirtschaft ein. Von 1980 bis 1984 ist er Geschäftsführer der Irish Meat Exporters Association (Verband der irischen Fleischexporteure). Nach einigen Jahren (1985 bis 1988) als Politischer Berater des für Wettbewerb zuständigen Mitglieds der Europäischen Kommission Peter Sutherland kehrt er von 1989 bis 1995 in den Agrarsektor zurück, und zwar als Generaldirektor eines großen irischen Fleischhandelsunternehmens.
Seit 1985 ist er Barrister der Honorable Society of King’s Inns (Dublin) und von 1995 bis 2005 in dieser Eigenschaft, dann von 2005 bis 2015 als Senior Counsel tätig. Von 2007 bis 2011 ist er auch Mitglied des Seanad (Oberhaus des irischen Parlaments).
Am 7. Oktober 2015 wird Eugene Regan zum Richter am Gerichtshof ernannt. Er wird von seinen Richterkollegen zum Kammerpräsidenten gewählt und übt dieses Amt vom 9. Oktober 2018 bis zum 7. Oktober 2024 aus.
Geboren 1957 in Sintra (Portugal) erwirbt Nuno Piçarra 1980 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universidade de Lisboa (Universität Lissabon, Portugal) und 1986 einen Master of Laws. 2003 erlangt er an der Universidade Nova de Lisboa (Neue Universität Lissabon, Portugal) einen Doktorgrad in Rechtswissenschaften.
Seine akademische Laufbahn beginnt er 1981 als Assistent an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universidade de Lisboa. Von 1987 bis 1996 ist er Gastprofessor am Institut für Europastudien der Saar-Universität (Deutschland). An der Universidade Nova de Lisboa ist er von 2003 bis 2008 Assistenzprofessor, dann beigeordneter Professor von 2008 bis 2018. Er lehrt außerdem von 2014 bis 2018 als Gastprofessor an der Universidad Pontificia Comillas (Päpstliche Universität Comillas, Spanien). Sein Engagement in der wissenschaftlichen Forschung zeigt sich an zahlreichen Veröffentlichungen zum Verfassungsrecht und zum Unionsrecht, insbesondere zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, zur Freizügigkeit und zum institutionellen Recht.
1986 tritt Nuno Piçarra erstmals in den Dienst des Gerichtshofs. Bis 1987 ist er als Jurist-Linguist und von 1987 bis 1990 als Jurist-Überprüfer tätig. 1990 wechselt er als Referent in das Kabinett des Präsidenten des Gerichts erster Instanz José Luís da Cruz Vilaça, mit dem er bis 1995 zusammenarbeitet. Bis 1996 ist er dann im Kabinett des Richters Rui Manuel Gens de Moura Ramos tätig.
Von 1996 bis 1999 überträgt ihm die portugiesische Regierung die Aufgaben des nationalen Koordinators für Angelegenheiten der Freizügigkeit im europäischen Raum beim Außenministerium sowie des Mitglieds des K4‑Ausschusses des Rates und der Zentralen Gruppe der Ständigen Abstimmungsstruktur der Schengen-Abkommen.
Er wird zum portugiesischen Mitglied des FreSsco‑Netzwerks unabhängiger Sachverständiger für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Koordinierung der sozialen Sicherheit in der Europäischen Union und des akademischen Netzwerks Odysseus für rechtswissenschaftliche Studien zu Einwanderung und Asyl in Europa (2004 bis 2018) ernannt. Er ist ferner Mitglied des Verwaltungsrats der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte in Wien (Österreich) (2015 bis 2018).
Nuno Piçarra wird am 8. Oktober 2018 zum Richter am Gerichtshof ernannt.
Geboren 1959 in Le Dorat (Frankreich) erwirbt Jean Richard de la Tour 1982 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Université Paris II (Frankreich), bevor er von 1984 bis 1986 die École nationale de la magistrature (Nationale Schule für Richter und Staatsanwälte) in Bordeaux (Frankreich) besucht.
1986 zum Richter ernannt, beginnt er seine berufliche Laufbahn am Tribunal d’instance de Limoges (Gericht Limoges, Frankreich). Von 1988 bis 1996 ist er in der Zentralverwaltung des französischen Justizministeriums (Direction des affaires civiles et du Sceau) tätig. Von 1996 bis 2004 ist er Richter an der Cour de cassation (Kassationshof, Frankreich).
Jean Richard de la Tour wechselt 2004 zum Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, wo er bis 2006 als Urteilslektor tätig ist. Von 2006 bis 2012 ist er dort Rechtsreferent bei Richterin Pernilla Lindh, dann bei Richter Carl Gustav Fernlund.
2012 kehrt er nach Frankreich zurück, wo er zum Generalanwalt bei der Kammer für Sozialsachen der Cour de cassation (Kassationshof) ernannt wird. Gleichzeitig ist er Referent beim Generalstaatsanwalt bei der Cour de cassation. 2017 wird er zum Ersten Generalanwalt bei der Kammer für Handels-, Finanz- und Wirtschaftssachen der Cour de cassation ernannt. Diese Aufgaben erfüllt er bis 2020.
Von 1998 bis 2002 ist er außerdem Mitglied der Kommission für den Bericht und Studien der Cour de cassation und von 1999 bis 2004 Mitglied der Kommission für die Überprüfung von Strafurteilen der Cour de cassation. Von 2016 bis 2020 ist er Präsident des Verwaltungsrats des Institut national des formations notariales (Nationales Institut für die Notarausbildung, Frankreich).
Seit dem 23. März 2020 ist Jean Richard de la Tour Generalanwalt am Gerichtshof.
Geboren 1953 in Athen (Griechenland) erwirbt Athanasios Rantos 1976 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät des Panepistimio Athinon (Universität Athen, Griechenland) und 1990 einen Master in Europarecht der Université libre de Bruxelles (Freie Universität Brüssel, Belgien). 1992 wird er „Fellow“ am Internationalen Institut für Menschenrechte (Genf, Schweiz, und Straßburg, Frankreich).
1978 ist er ein Jahr als Rechtsanwalt in Athen tätig, bevor er in den Dienst des Symvoulio tis Epikrateias (Staatsrat, Griechenland) tritt: Zwischen 1979 und 2020 ist er zunächst Rechtsberater der Eingangsstufe, dann beigeordneter Rechtsberater und Rechtsberater und wird schließlich Vizepräsident und Präsident. Von 2000 bis 2020 ist er Mitglied des Anotato Eidiko Dikastirio (Oberstes Sondergericht, Griechenland) und von 2011 bis 2020 Präsident des Eidiko Dikastirio Agogon Kakodikias (Sondergericht für Klagen wegen Fehlurteilen, Griechenland). Von 1996 bis 2020 ist er Mitglied, dann Präsident des Anotato Symvoulio Dioikitikis Dikaiosynis (Oberster Rat für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Griechenland). Von 2011 bis 2020 ist er außerdem Präsident des Peitharchiko Symvoulio Melon Didaktikou Ereunitikou Prosopikou ton Anotaton Ekpaideftikon Idrymaton (Disziplinarrat für das Lehr- und Forschungspersonal an Hochschulen, Griechenland).
Neben seinen justiziellen Funktionen übernimmt Athanasios Rantos die Aufgaben des Vorsitzenden mehrerer Ausschüsse für die Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen und ist Mitglied der Κentriki Nomoparaskeuastiki Epitropi (Zentrale Kommission für die Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen, Griechenland). Seiner Neigung für die Lehre geht er als Dozent für Europarecht und Verwaltungsrecht an der Ethniki Scholi Dimosias Dioikisis (Nationale Verwaltungshochschule, Griechenland) (1990 bis 1994) und der Ethniki Scholi Dikastikon Leitourgon (Nationale Richterschule, Griechenland) (1995 bis 2016) nach. Außerdem forscht er zu verschiedenen rechtlichen Fragestellungen und hat zahlreiche Veröffentlichungen verfasst.
Athanasios Rantos wird am 10. September 2020 zum Generalanwalt am Gerichtshof ernannt.
Geboren 1970 in Jelgava (Lettland) erwirbt Ineta Ziemele 1993 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Latvijas Universitāte (Universität Lettland). Im selben Jahr absolviert sie ein Postgraduierten-Studium des amerikanischen Rechtssystems, des Rechts und der Politik der Europäischen Gemeinschaften und der Politikwissenschaft an der Aarhus Universitet (Dänemark). 1994 erwirbt sie den Titel eines Master of International Law an der Lunds Universitet (Schweden) und 1999 den eines Doktor der Rechte an der Cambridge University (Vereinigtes Königreich).
Ihre berufliche Laufbahn beginnt sie 1990 als parlamentarische Assistentin beim Parlament der Republik Lettland, wo sie ab 1992 Beraterin beim Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ist. 1995 wird sie zur Beraterin des Premierministers von Lettland ernannt. Von 1999 bis 2001 ist sie Beraterin bei der Generaldirektion Menschenrechte des Europarats in Straßburg (Frankreich).
Ineta Ziemele ist außerdem ab 1993 als Universitätsassistentin in der Abteilung für Rechts- und Politiktheorie und der Abteilung für internationales Recht und Seerecht der Latvijas Universitāte in der Lehre tätig. Dort ist sie bis 1999 Lehrbeauftragte für internationales und europäisches Recht und gründet das Institut für Menschenrechte der Latvijas Universitāte, das sie bis 1999 leitet. Sie ist ferner „Söderberg“-Professorin, dann Gastprofessorin an der Rīgas Juridiskā augstskola (Riga Graduate School of Law, Lettland), wo sie seit 2001 einen Lehrstuhl für internationales Recht und Menschenrechte innehat. Von 2001 bis 2005 unterrichtet sie auch als Gastprofessorin am Raoul-Wallenberg-Institut der Lunds universitet.
Ihre Laufbahn als Richterin beginnt 2005, als sie zur Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ernannt wird, wo sie bis 2014, auch als Kammerpräsidentin, tätig ist. 2015 wird sie zur Richterin am Latvijas Republikas Satversmes tiesa (Verfassungsgerichtshof, Lettland) ernannt, dessen Präsidentin sie von 2017 bis 2020 ist.
Seit 2017 ist sie korrespondierendes Mitglied der Lettischen Akademie der Wissenschaften. Ihre Mitarbeit in Form rechtswissenschaftlicher Arbeiten haben zu zahlreichen Veröffentlichungen geführt.
Am 6. Oktober 2020 wird Ineta Ziemele zur Richterin am Gerichtshof ernannt.
Geboren 1974 in Prag (Tschechoslowakei) erwirbt Jan Passer 1997 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universita Karlova (Karls-Universität, Tschechische Republik) und 2000 einen Master of Laws der Stockholms universitet (Schweden). 2007 erlangt er einen Doktorgrad in Rechtswissenschaften an der Universita Karlova.
Ab 1997 ist er in seinem Heimatland als Richter tätig, und zwar zunächst als Richter im Vorbereitungsdienst am Městský soud v Praze (Stadtgericht Prag, Tschechische Republik), dann ab 2001 als Richter am Obvodní soud pro Prahu 2 (Stadtbezirksgericht Prag 2, Tschechische Republik). Von 2005 bis 2016 ist er Richter am Nejvyšší správní soud (Oberstes Verwaltungsgericht, Tschechische Republik).
Seine in der Praxis erworbene Erfahrung gibt er als Lehrbeauftragter für u. a. Unionsrecht an der Universita Karlova (2001 bis 2003), der Masarykova univerzita (Universität Masaryk, Tschechische Republik) (2006 bis 2016) und der Univerzita Palackého v Olomouci (Palacký-Universität Olmütz, Tschechische Republik) (2014 bis 2016) weiter. Darüber hinaus lehrt er auch an der Justizakademie der Tschechischen Republik (2001 bis 2016).
Jan Passer wird am 19. September 2016 zum Richter am Gericht der Europäischen Union ernannt. Vier Jahre später wird er am 6. Oktober 2020 zum Richter am Gerichtshof ernannt.
Geboren in Famagusta (Zypern) erwirbt Nicholas Emiliou 1986 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Ethniko kai Kapodistriako Panepistimio Athinon (Nationale und Kapodistrias-Universität Athen, Griechenland). Er setzt sein Studium an der London School of Economics and Political Science (Vereinigtes Königreich) fort und erwirbt 1987 einen Master of Laws im europäischen Recht. 1991 erlangt er den Doktorgrad in Rechtswissenschaften am University College London (Vereinigtes Königreich).
An dieser Universität beginnt er seine akademische Laufbahn als wissenschaftlicher Mitarbeiter (1988 bis 1991). Von 1991 bis 1993 lehrt er europäisches Recht an der University of Southampton (Vereinigtes Königreich), dann von 1993 bis 1994 am Queen Mary and Westfield College, University of London (Vereinigtes Königreich). Von 1995 bis 1997 ist er Inhaber des Jean-Monnet-Lehrstuhls für europäische Integration an der University of Durham (Vereinigtes Königreich). Parallel dazu ist er von 1994 bis 1997 Honorary Senior Research Fellow am University College London und Sonderberater des zyprischen Außenministers.
Von 1997 bis 1998 ist er Bevollmächtigter in der Abteilung Europäische Union des zyprischen Außenministeriums und von 1998 bis 1999 stellvertretender Ständiger Vertreter der Republik Zypern bei der Europäischen Union.
Von 1999 bis 2002 ist Nicholas Emiliou außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter der Republik Zypern in Irland.
Von 2002 bis 2004 ist er Ständiger Vertreter der Republik Zypern beim Europarat und vertritt die zyprische Regierung in den Rechtssachen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. 2004 wird er zum Ständigen Vertreter der Republik Zypern bei der Europäischen Union ernannt.
2008 wird er zum Staatssekretär im zyprischen Außenministerium ernannt.
Von 2012 bis 2017 ist er Ständiger Vertreter der Republik Zypern bei den Vereinten Nationen in New York (USA), sodann von 2017 bis 2021 Ständiger Vertreter der Republik Zypern bei der Europäischen Union. Von 1995 bis 2016 gehört er außerdem zu den Schiedsrichtern des Ständigen Schiedshofs in Den Haag (Niederlande).
Nicholas Emiliou wird am 7. Oktober 2021 zum Generalanwalt am Gerichtshof ernannt.
Geboren 1965 in Budapest (Ungarn) erwirbt Zoltán Csehi 1990 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Eötvös Loránd Tudományegyetem (Eötvös-Loránd-Universität, Ungarn) und 1991 einen Master of Laws an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Deutschland). 2004 erlangt er einen Doktorgrad in Rechtswissenschaften an der Eötvös Loránd Tudományegyetem. Dort erwirbt er 1992 auch einen Abschluss in Kunstgeschichte.
Als Rechtsanwalt in Budapest zugelassen, ist er von 1995 bis 2016 in Ungarn anwaltlich tätig. Parallel dazu ist er als Schiedsrichter am Pénz és Tőkepiaci Állandó Választottbíróság (Ständiges Schiedsgericht für Finanz- und Kapitalmärkte, Ungarn) benannt und von 2004 bis 2016 als Ad-hoc-Schiedsrichter tätig.
Darüber hinaus widmet er sich der Lehre. An der Eötvös Loránd Tudományegyetem unterrichtet er Recht von 1991 bis 2005 als beigeordneter Professor und von 2005 bis 2016 als Professor. Er lehrt auch an der Pázmány Péter Katolikus Egyetem (Katholische Pázmány-Péter-Universität, Ungarn), von 2007 bis 2013 als Leiter der Abteilung für Handelsrecht und ab 2013 als Professor. Dort ist er dann von 2013 bis 2016 Leiter der Abteilung für Privat- und Handelsrecht, ab 2017 Forschungsprofessor für Privat- und Handelsrecht und ab 2018 Leiter der Abteilung für Zivilrecht. Seit 2013 ist er ferner Gastprofessor an der Université catholique de Lyon (Katholische Universität Lyon, Frankreich).
Zoltán Csehi wird am 13. April 2016 zum Richter am Gericht und am 7. Oktober 2021 zum Richter am Gerichtshof ernannt.
Geboren 1967 in Vălenii de Munte (Rumänien) erwirbt Octavia Spineanu-Matei 1990 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universitatea Alexandru Ioan Cuza din Iași (Alexandru‑Ioan-Cuza-Universität Iași, Rumänien) (mit Auszeichnung) und 1999 einen Doktorgrad in Rechtswissenschaften an der Academia de Poliție „Alexandru Ioan Cuza“ (Polizeiakademie „Alexandru Ioan Cuza“, Rumänien).
Ihre berufliche Laufbahn beginnt sie 1991 als Richterin an der Judecătoria sectorului 4 București (Amtsgericht des 4. Bezirks, Bukarest, Rumänien). Von 1996 bis 1999 ist sie Richterin am Tribunalul București (Landgericht Bukarest, Rumänien), wo sie von 1997 bis 1999 Präsidentin der Zivilabteilung ist. Von 1999 bis 2005 ist sie Richterin an der Curtea de Apel București (Berufungsgericht Bukarest, Rumänien), wo sie von 1999 bis 2003 Präsidentin der Zivilabteilung ist. Von 2006 bis 2016 ist sie Richterin an der Înalta Curte de Casație și Justiție (Oberster Kassations- und Gerichtshof, Rumänien).
Von 2006 bis 2016 ist Octavia Spineanu-Matei Mitglied der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts in München (Deutschland).
Ab 1997 widmet sie sich auch der Ausbildung von rumänischen Richtern und Referendaren als Lehrbeauftragte am Institutul Național al Magistraturii (Nationales Institut für Richter und Staatsanwälte, Rumänien), bei dem sie Mitglied des wissenschaftlichen Beirats und dann von 2011 bis 2016 Direktorin ist. Sie ist ferner Mitglied des Präsidiums der Școala Națională de Grefieri (Nationale Schule für Rechtspfleger, Rumänien) und von 2012 bis 2016 Mitglied des Beirats des Graduiertenkollegs der Universitatea din București (Universität Bukarest, Rumänien). Sie ist Mitautorin mehrerer Werke und Verfasserin zahlreicher Veröffentlichungen auf juristischem Gebiet und referiert regelmäßig auf nationalen und internationalen Konferenzen.
Octavia Spineanu-Matei wird am 19. September 2016 zur Richterin am Gericht ernannt. Am 7. Oktober 2021 wird sie zur Richterin am Gerichtshof ernannt.
Geboren 1967 in Zagreb (Kroatien) erwirbt Tamara Ćapeta 1991 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Sveučilište u Zagrebu (Universität Zagreb, Kroatien). Sie studiert sodann am Collège d‘Europe (Europakolleg) in Brügge (Belgien), wo sie 1993 einen Master of European Law erwirbt. Zurück an der Sveučilište u Zagrebu erlangt sie 2001 einen Doktorgrad in Rechtswissenschaften.
Sie beginnt ihre berufliche Laufbahn 1992 als Beamtin im kroatischen Außenministerium, und zwar in der Abteilung Europäische Integration und der Abteilung UN-Organisationen mit Sitz in Europa. Von 1994 bis 1997 forscht sie am Institut za razvoj i međunarodne odnose (Institut für Entwicklung und internationale Beziehungen, Kroatien) zum europäischen Integrationsprozess.
Ihre akademische Laufbahn beginnt sie 1997 als wissenschaftliche Assistentin in der Abteilung für Handelsrecht und internationalen Handel der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Sveučilište u Zagrebu. Ab 2002 ist sie Professorin an der rechtswissenschaftlichen Fakultät dieser Universität, wo sie Gründungsmitglied der Abteilung für europäisches öffentliches Recht ist.
Von 2013 bis 2014 leitet sie das kroatische Übersetzungsreferat bei der Generaldirektion Multilingualismus des Gerichtshofs der Europäischen Union. Danach nimmt sie ihre Lehrtätigkeit an der Sveučilište u Zagrebu wieder auf. Von 2015 bis 2021 ist sie Leiterin der Abteilung für europäisches öffentliches Recht und Direktorin des Postgraduierten-Programms im europäischen Recht. 2018 gründet sie das Jean-Monnet-Exzellenzzentrum, das sich der Forschung zur Rechtsstaatlichkeit verschreibt, und ist von 2018 bis 2021 seine Koordinatorin.
Sie ist Verfasserin zahlreicher Veröffentlichungen zum Unionsrecht. Sie gründet die bislang einzige internationale Zeitschrift zum Unionsrecht in Kroatien, deren Schriftleiterin sie von 2010 bis 2015 ist. Neben ihrer Lehrtätigkeit an der Sveučilište u Zagrebu ist sie von 2005 bis 2010 im Rahmen eines Austauschprogramms der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Indiana University (USA) als Gastprofessorin für Unionsrecht tätig, wie auch 2016 an der University of Pittsburgh (USA) und der Zhōngguó Zhèngfǎ Dàxué (Universität der Politik- und Rechtswissenschaft, China). Im Rahmen von Schulungsprogrammen für Unionsrecht, die von der Pravosudna akademija (Justizakademie, Kroatien) und der Državna škola za javnu upravu (Staatliche Schule für öffentliche Verwaltung, Kroatien) veranstaltet werden, unterrichtet sie auch kroatische Richter und Beamte.
2020 wird sie im Rahmen des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs vom Gemeinsamen Ausschuss zum Mitglied des Schiedspanels ernannt. Diese Aufgabe übt sie bis zu ihrer Ernennung zur Generalanwältin am Gerichtshof aus.
Tamara Ćapeta wird am 7. Oktober2021 zur Generalanwältin am Gerichtshof ernannt.
Geboren 1971 in Jelgava (Lettland) studiert Laila Medina am IMO International Maritime Law Institute (Institut für internationales Seerecht der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation, Malta) und erwirbt dort 1995 einen Master im internationalen Seerecht. 2002 erwirbt sie an der Rīgas Juridiskā augstskola (Riga Graduate School of Law, Lettland) einen Master im Unionsrecht.
1995 tritt sie in den Dienst des lettischen Verkehrsministeriums als Leiterin der Rechtsabteilung und stellvertretende Leiterin der Direktion Seeverkehr. 2002 wird sie in diesem Ministerium zur Beraterin des Staatssekretärs für europäische Angelegenheiten ernannt.
Von 2004 bis 2005 ist sie stellvertretende Leiterin des Büros für europäische Angelegenheiten in der Staatskanzlei der Republik Lettland.
2005 wechselt sie zum lettischen Justizministerium als Leiterin der Direktion Politikplanung. Ab 2006 ist sie in diesem Ministerium stellvertretende Staatssekretärin für Sektorpolitik und von 2009 bis 2021 stellvertretende Staatssekretärin für Rechtspolitik.
Laila Medina widmet sich aber auch der Lehre. Von 1998 bis 2006 ist sie Lehrbeauftragte für Europarecht und institutionelles Recht der Europäischen Union an der Valsts administrācijas skola (Verwaltungshochschule, Lettland). 2012 führt sie Schulungen für Richter und Notare zur Rom-III-Verordnung durch. Seit 2008 ist sie Mitglied des Fakultätsrats der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Biznesa augstskola Turība (Universität Turība, Lettland).
Am 7. Oktober 2021 wird Laila Medina zur Generalanwältin am Gerichtshof ernannt.
Geboren 1960 in Den Haag (Niederlande) erwirbt Bernardus (Ben) Maria Polycarpus Smulders 1983 einen Abschluss in Rechtswissenschaften an der Universiteit Leiden (Niederlande). Er setzt sein Studium an der London School of Economics and Political Science (London, Vereinigtes Königreich) fort und erlangt 1984 einen Master of Laws. 2010 bildet er sich an der London Business School (Vereinigtes Königreich), 2011 am INSEAD Fontainebleau (Frankreich) und 2018 an der Stanford Business School (USA) fort.
Seine berufliche Laufbahn beginnt er 1985 als Rechtsanwalt in Amsterdam, wo er bis 1990 tätig ist.
1991 tritt er in den Dienst der Europäischen Kommission und arbeitet dort beim Juristischen Dienst im Team „Binnenmarkt, Steuern, Zollunion und Wirtschafts- und Währungsunion“ und im Team „Beihilfekontrolle und Antidumping“ bis 1994.
Er setzt seine Laufbahn bei der Kommission als Mitglied des Kabinetts des Kommissionsmitglieds für Außenbeziehungen und Erweiterung Hans van den Broek (1995-1999), des Kommissionsmitglieds für den Binnenmarkt, Steuern und die Zollunion Frits Bolkestein (1999-2000) und des Präsidenten Romano Prodi (2000-2004) fort. Von 2004 bis 2008 leitet er das Kabinett des Kommissionsmitglieds für Wettbewerb Neelie Kroes, dann kehrt er als Hauptrechtsberater und Direktor zum Juristischen Dienst der Kommission, Team „Institutionelles Recht und Wirtschafts- und Währungsunion“, zurück (2008-2014). Von 2014 bis 2019 ist er Kabinettschef beim Ersten Vizepräsidenten der Kommission Frans Timmermans, dann wieder Hauptrechtsberater und Direktor beim Juristischen Dienst der Kommission, Team „WTO und Handelspolitik“ (2020-2022). Von 2022 bis 2024 ist er als stellvertretender Generaldirektor in der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission für die Beihilfekontrolle zuständig.
Seit 2012 ist er gelegentlich als stellvertretendes Mitglied bei der Zivil- und Handelskammer des Gerechtshof Den Haag (Berufungsgericht Den Haag, Niederlande) in Rechtssachen tätig, die die Staatshaftung bei Verstößen gegen das Unionsrecht, das Völkerrecht oder Fragen der Vollstreckungsimmunität von Drittstaaten betreffen. Er widmet sich außerdem der Lehre, vor allem im Völker- und Europarecht, wie z. B. als Lehrbeauftragter an der Fondazione Collegio Europeo di Parma (Europakolleg Parma, Italien) seit 2003 und an der Université Paris-Panthéon-Assas (Frankreich) seit 2019 sowie als Gastprofessor an der Vrije Universiteit Brussel (Freie Universität Brüssel, Belgien) und am Europakolleg Brügge (Belgien) seit 2013. Von 1994 bis 2005 unterrichtet er auch an der Universiteit van Amsterdam (Niederlande) und an der Radboud Universiteit Nijmegen (Radboud-Universität Nimwegen, Niederlande). Von 2002 bis 2022 ist er Mitglied, dann Vorsitzender des Kuratoriums des Europa Instituut der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universiteit Leiden. Von 2008 bis 2024 ist er Mitglied der Schriftleitung der Common Market Law Review.
Er ist Verfasser zahlreicher Werke und Artikel insbesondere im Bereich Wettbewerbsrecht, institutionelles Recht, Schutz der Rechtsstaatlichkeit, Binnenmarkt und Wirtschafts- und Währungsunion.
Ben Smulders ist seit dem 7. Oktober 2024 Richter am Gerichtshof.
Geboren 1962 in Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg) erwirbt Dean Spielmann 1988 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Université catholique de Louvain (Katholische Universität Löwen, Belgien) und setzt dann sein Studium am Fitzwilliam College der University of Cambridge (Vereinigtes Königreich) fort, wo er 1990 den Master of Laws erlangt.
Von 1989 bis 2004 ist er Rechtsanwalt in Luxemburg. Im Rahmen seiner akademischen Laufbahn beschäftigt er sich insbesondere mit Strafrecht, dem Schutz der Menschenrechte und den Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Von 1991 bis 1997 ist er Forschungsassistent an der Université catholique de Louvain und von 1996 bis 2006 beigeordneter Lehrbeauftragter an der Universität Luxemburg. Von 1997 bis 2009 ist er außerdem Lehrbeauftragter an der Université Nancy II (Frankreich) und unterrichtet 2017 und 2018 am Institut dʼétudes politiques (Institut für Politische Studien) in Paris (Frankreich).
Er ist ferner Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen und bei mehreren juristischen Fachzeitschriften Mitglied des wissenschaftlichen Beirats bzw. der Schriftleitung.
Von 2000 bis 2004 gehört er der Beratenden Kommission für Menschenrechte in Luxemburg an. Von 2002 bis 2004 ist er Mitglied der Ausschüsse für Menschenrechte und für Strafrecht des Rates der europäischen Anwaltschaften (CCBE) sowie Mitglied des Netzwerks von Menschenrechtsexperten der Europäischen Union.
2004 wird er zum Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Frankreich) ernannt. 2011 wird er Sektionspräsident und 2012 Vizepräsident. Von 2012 bis 2015 ist er Präsident dieses Gerichts.
Dean Spielmann ist seit dem 13. April 2016 Richter am Gericht und Kammerpräsident vom 30. September 2019 bis zum 6. Oktober 2024.
Seit dem 7. Oktober 2024 ist er Generalanwalt beim Gerichtshof.
Geboren 1964 in Biella (Italien) erwirbt Massimo Condinanzi 1988 seinen rechtswissenschaftlichen Abschluss an der Università degli Studi di Genova (Universität Genua, Italien). 1993 erwirbt er einen Doktortitel im Recht der Europäischen Gemeinschaften an der Università degli Studi di Bologna (Universität Bologna, Italien).
Von 1990 bis 1996 ist er Assistent für didaktische und wissenschaftliche Tätigkeiten am Institut für Internationales Recht der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Università degli Studi di Milano (Universität Mailand, Italien). Von 1996 bis 1998 arbeitet er an dieser Fakultät als Forscher auf dem Gebiet des Internationalen Rechts.
1997 wechselt er an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften als Rechtsreferent zunächst bei Generalanwalt Giuseppe Tesauro, dann bei Generalanwalt Antonio Saggio.
Nach seiner Rückkehr nach Italien 1998 lehrt er als beigeordneter Professor Internationales Recht an der Università di Bologna und Recht der Europäischen Union am Campus Piacenza der Università Cattolica del Sacro Cuore (Katholische Universität Sacro Cuore, Italien). Von 2001 bis 2004 unterrichtet er an der Università degli Studi di Genova und von 2004 bis 2005 an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Università degli Studi di Milano. An dieser Fakultät wird er 2005 Titularprofessor für Unionsrecht und übt dieses Amt seitdem als Inhaber des Lehrstuhls für Recht der Europäischen Union und des Lehrstuhls für Verfahrensrecht der Europäischen Union aus. An ebenfalls dieser Fakultät ist er von 2014 bis 2018 Koordinator der Sektion Internationales Recht und Recht der Europäischen Union des Instituts für italienisches und supranationales öffentliches Recht. Er ist Gastprofessor der Université Paris-Panthéon-Assas (Universität Paris-Panthéon-Assas, Frankreich), der Université Montesquieu Bordeaux IV (Universität Montesquieu Bordeaux IV, Frankreich), der Universitatea „Alexandru Ioan Cuza“ din Iași (Universität „Alexandru Ioan Cuza“ din lasi, Rumänien) und der Universität Genf (Schweiz). Er ist Mitglied und Berichterstatter in Dissertationsausschüssen, insbesondere auf dem Gebiet Verfahrensrecht der Europäischen Union an der Université Paris-Panthéon-Assas, der Université Montesquieu Bordeaux IV und der Université de Montpellier (Universität Montpellier, Frankreich).
Seit jeher interessiert am Verfahrensrecht der Europäischen Union ist er seit 2023 Chefredakteur der Revue du contentieux européen.
Von 2016 bis 2018 und von 2019 bis 2023 koordiniert er die Struttura di missione per la risoluzione delle procedure di infrazione presso la Presidenza del Consiglio dei Ministri della Repubblica italiana (Arbeitsgruppe für die Beilegung von Vertragsverletzungsverfahren beim Präsidium des Ministerrats der Italienischen Republik).
Seit 2005 übt er zudem als Mitglied der Rechtsanwaltskammer Biella und Mailand den Beruf des Rechtsanwalts aus und ist in dieser Eigenschaft an der Verhandlung zahlreicher Rechtssachen vor den Unionsgerichten beteiligt.
Neben diesen Tätigkeiten ist er Mitglied des Stiftungsrats der Europäischen Rechtsakademie in Trier (ERA, Deutschland) sowie Referent und seit 2018 Ausbilder an der Scuola Superiore della Magistratura (Hochschule für Richter und Staatsanwälte, Italien).
Er ist Autor zahlreicher Werke und Artikel, insbesondere auf dem Gebiet des Unionsrechts, und nimmt – häufig als Organisator – an einer Vielzahl nationaler und internationaler rechtswissenschaftlicher Konferenzen teil. 2017 beteiligt er sich an der Koordinierung der Abfassung des ersten Kommentars in italienischer Sprache, der die Verfahrensordnungen der Europäischen Gerichte „Artikel für Artikel“ behandelt. Von 2017 bis 2023 ist er Koordinator einer Forschungsgruppe, die ein Forschungsprogramm von nationalem Interesse (PRIN 2017) mit dem Titel „Dove va l’Europa?“ („Wohin geht Europa?“) durchführt.
Seit dem 7. Oktober 2024 ist Massimo Condinanzi Richter am Gerichtshof.
Geboren 1964 in Stockholm (Schweden) erwirbt Fredrik Schalin 1991 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Stockholms universitet (Universität Stockholm, Schweden) und 1990 eine Licence en droit, dann 1994 ein Diplôme d’études approfondies im Gemeinschaftsrecht und europäischen Recht an der Université de Paris I Panthéon-Sorbonne (Frankreich).
Seine berufliche Laufbahn beginnt er 1991 als Rechtsreferent beim Södertälje tingsrätt (Gericht erster Instanz Södertälje, Schweden). Von 1994 bis 1995 ist er Rechtsreferent beim Svea hovrätt (Gerichtshof für Svealand, Schweden), von 1995 bis 1996 Richter am Gotlands tingsrätt (Gericht erster Instanz Gotland, Schweden) und am Norrtälje tingsrätt (Gericht erster Instanz Norrtälje, Schweden), dann von 1996 bis 1997 am Svea hovrätt.
1997 wird er stellvertretender Sekretär der parlamentarischen Kommission des Finanzministeriums, 1999 Rechtsberater für europäische Angelegenheiten beim schwedischen Außenministerium
1998 tritt er als Rechtsreferent bei Richter Hans Ragnemalm in den Dienst des Gerichtshofs. Von 1999 bis 2006 ist er Rechtsreferent bei Richter Stig von Bahr.
Zurück in Schweden ist Fredrik Schalin von 2006 bis 2008 als Jurist, dann, nachdem er 2008 zur Anwaltschaft von Stockholm zugelassen worden ist, als Rechtsanwalt tätig. 2009 kehrt er in die Justiz zurück, und zwar als Richter, dann als Kammerpräsident am Södertörns tingsrätt (Gericht erster Instanz Södertörn, Schweden).
Als Lehrbeauftragter an der Stockholms universitet (2006-2008) und an der Domstolsakademin (Akademie der schwedischen Gerichte) (ab 2011) widmet er sich auch der Lehre.
Fredrik Schalin ist seit dem 8. Juni 2016 Richter am Gericht und vom 19. September 2022 bis zum 6. Oktober 2024 Kammerpräsident.
Seit dem 7. Oktober 2024 ist er Richter am Gerichtshof.
Geboren 1965 in Florenz (Italien) studiert Andrea Biondi an der Università degli Studi di Firenze (Universität Florenz, Italien). Dort erwirbt er 1990 seinen rechtswissenschaftlichen Abschluss und 1996 einen Doktortitel in Rechtsvergleichung.
1993 beginnt er seine Hochschullaufbahn am University College London (Vereinigtes Königreich) und setzt sie von 1994 bis 1997 an der University of Birmingham (Universität Birmingham, Vereinigtes Königreich) fort. 1997 wechselt er zum King‘s College London (Vereinigtes Königreich), wo er seit 2006 Professor für Europarecht ist. Von 2001 bis 2024 ist er auch Direktor des Centre of European Law am King‘s College London.
Während seiner gesamten Laufbahn lehrt er regelmäßig als Gastprofessor an renommierten Universitäten, u. a. an der Libera Università Internazionale degli Studi Sociali Guido Carli „LUISS“ (Freie Internationale Universität für soziale Studien Guido Carli, Italien), der Università Bocconi (Universität Bocconi, Italien), der Università degli Studi di Roma „La Sapienza“ (Universität Rom „La Sapienza“, Italien), der Freien Universität Berlin (Deutschland), der Université Paris II Panthéon-Assas (Universität Paris II Panthéon-Assas, Frankreich), der Georgetown University (Georgetown Universität, Vereinigte Staaten) und dem Campus des Collège d’Europe in Natolin (Polen).
Seit 2021 ist er Vizepräsident der Beschwerdekammer der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER).
2001 wird er in Italien als Rechtsanwalt zugelassen und ist von 2003 bis 2024 nacheinander bei zwei Anwaltskanzleien in London als Berater tätig.
Er ist Verfasser zahlreicher Werke und Veröffentlichungen, insbesondere zum Unionsrecht.
Andrea Biondi ist seit dem 7. Oktober 2024 Generalanwalt am Gerichtshof.
Geboren 1967 in Voiron (Frankreich) erwirbt Stéphane Gervasoni 1988 einen Abschluss am Institut d’études politiques (Institut für Politische Studien) in Grenoble (Frankreich) und 1993 einen Abschluss an der École nationale d’administration (Verwaltungshochschule) (Frankreich) (Promotion Léon Gambetta).
Seine berufliche Laufbahn beginnt er 1993 am Conseil d’État (Staatsrat) (Paris, Frankreich) als Auditeur (1996 wird er zum Maître des requêtes, 2008 zum Conseiller d’État ernannt). Dort ist er von 1993 bis 1997 Berichterstatter in der Streitsachenabteilung und von 1996 bis 1997 zugleich Mitglied der Abteilung für Soziales. Außerdem ist er von 1994 bis 1996 Vertreter der Regierung in der beim Conseil d’État eingerichteten Commission spéciale de cassation des pensions (Besondere Rentenberufungskommission) und von 1995 bis 1997 Rechtsberater beim Ministerium für den öffentlichen Dienst und bei der Stadt Paris.
1997 wird er Generalsekretär der Präfektur des Departements Yonne (Frankreich) und Unterpräfekt des Arrondissements Auxerre (Frankreich). Von 1999 bis 2001 ist er Generalsekretär der Präfektur des Departements Savoie (Frankreich) und Unterpräfekt des Arrondissements Chambéry (Frankreich).
Die Tätigkeit beim Conseil d’État und in der öffentlichen Verwaltung kommen ihm beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zugute, bei dem er von 2001 bis 2005 als Rechtsreferent Richter Jean‑Pierre Puissochet unterstützt. Am 5. Oktober 2005, dem Tag der Errichtung des neu geschaffenen Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union, wird er zum Richter an diesem Gericht ernannt. Dieses Amt übt er bis zum 6. Oktober 2011 aus, vom 6. Oktober 2008 bis zum 6. Oktober 2011 als Kammerpräsident.
Zurück am Conseil d’État ist Stéphane Gervasoni von 2011 bis 2013 Stellvertreter des Präsidenten der Achten Streitsachenabteilung.
Er widmet sich auch der Lehre, und zwar von 1993 bis 1995 als Dozent am Institut d’études politiques (Institut für Politische Studien) in Paris (Frankreich) und seit 2016 an der Université de Luxembourg (Luxemburg). Außerdem ist er von 2001 bis 2005 ordentliches Mitglied der Beschwerdekommission der Nordatlantikpakt-Organisation (NATO) und von 2011 bis 2013 Mitglied des Beschwerdeausschusses der Europäischen Weltraumorganisation (ESA).
Stéphane Gervasoni wird am 16. September 2013 zum Richter am Gericht ernannt. Von seinen Richterkollegen zweimal zum Kammerpräsidenten gewählt, übt er dieses Amt vom 21. September 2016 bis zum 19. September 2022 aus.
Geboren 1968 in Kopenhagen erwirbt Niels Fenger 1992 seinen rechtswissenschaftlichen Abschluss an der Københavns Universitet (Universität Kopenhagen, Dänemark) und 2004 seinen Doktortitel in Rechtswissenschaften an der Aarhus Universitet (Universität Aarhus, Dänemark).
Er beginnt seine berufliche Laufbahn im dänischen Justizministerium, von 1992 bis 1993 als Referatsleiter in der Abteilung Europarecht und von 1993 bis 1994 als Referatsleiter in der Abteilung Zivilrecht. 1994 ist er am Gerichtshof der Europäischen Union als Rechtsreferent im Kabinett von Generalanwalt Michael Bendik Elmer tätig.
Nach seiner Rückkehr nach Dänemark im Jahr 1995 unterrichtet er als wissenschaftlicher Mitarbeiter Verwaltungsrecht und Unionsrecht an der Københavns Universitet. Von 1996 bis 2000 arbeitet er als Referatsleiter in der Abteilung für Verfassungs- und Verwaltungsrecht wieder im dänischen Justizministerium.
2001 ist er im dänischen Innenministerium als Abteilungsleiter mit der Aufgabe tätig, die Rechtmäßigkeit kommunaler Entscheidungen in den Bereichen Handel und Umwelt zu überprüfen. 2002 wird er zum Leiter des Juristischen Dienstes der Überwachungsbehörde der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ernannt und übt dieses Amt bis 2009 aus. Er vertritt die EFTA-Überwachungsbehörde vor dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem EFTA-Gerichtshof.
Von 2009 bis 2017 ist er Professor für Verwaltungsrecht an der Københavns Universitet. Er ist Verfasser mehrerer Werke und zahlreicher Artikel auf dem Gebiet des Unionsrechts, des Verwaltungsrechts und der Verfahrensvorschriften der dänischen Gerichte.
Von 2014 bis 2015 und von 2017 bis 2019 ist er Richter am Østre Landsret (Landgericht für Ostdänemark).
Von 2014 bis 2016 gehört er auch dem Procesbevillingsnævn (dänischer Ausschuss für die Prüfung der Zulässigkeit von Rechtsmitteln in Zivil- und Strafsachen) an.
Von 2019 bis 2024 ist er parlamentarischer Ombudsman des Folketing (dänisches Parlament).
Seit dem 7. Oktober 2024 ist er Richter am Gerichtshof.
Geboren 1971 in Zejtun (Malta) erwirbt Ramona Frendo 1993 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Università ta' Malta (Malta) und 1995 einen Doktorgrad in Rechtswissenschaften an dieser Universität. Sie setzt ihr Studium an der University of Cambridge (Vereinigtes Königreich) fort, wo sie 1996 einen Master in Kriminologie erwirbt. 2018 absolviert sie ein Postgraduiertenstudium im Europarecht am King’s College London (Vereinigtes Königreich).
Ihre berufliche Laufbahn beginnt sie 1996 als Rechtsanwältin in Malta. Diesen Beruf übt sie bis 2019 aus. Ihr multidisziplinärer Hintergrund führt dazu, dass sie als Rechtsberaterin im maltesischen Ministerium für soziale Sicherheit (1997 bis 1998) sowie als juristische Sachverständige bei den Gerichten von La Valetta (Malta) (1997 bis 2019) und bei verschiedenen Versicherungsunternehmen (2006 bis 2019) tätig ist.
Von 2006 bis 2019 ist sie Mitglied der nationalen Schiedsstelle von Malta und von 2009 bis 2019 der maltesischen Kommission für Beschäftigung. Sie ist ferner von 2012 bis 2013 Mitglied der nationalen Kommission für Familien (Malta), 2013 der Kommission für die umfassende Reform der Justiz (Malta) und von 2014 bis 2016 der Kommission für Rechtsreform (Malta). 2016 wird sie von der maltesischen Regierung zur Sonderberaterin der Arbeitsgruppe „Visa“ des Rates der Europäischen Union ernannt, die sie während des maltesischen Ratsvorsitzes im ersten Halbjahr 2017 leitet.
Ramona Frendo ist seit dem 20. März 2019 Richterin am Gericht. Nach fünfjähriger Tätigkeit wird sie zur Richterin am Gerichtshof ernannt und tritt ihr neues Amt am 7. Oktober 2024 an.
Geboren 1979 in Klaipėda (Litauen) erwirbt Rimvydas Norkus 2001 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Vilniaus universitetas (Universität Vilnius, Litauen). 2005 erlangt er den Doktorgrad in Rechtswissenschaften an der Mykolo Romerio universitetas (Mykolas-Romeris-Universität, Litauen).
Seine berufliche Laufbahn beginnt er 1999 als Gerichtsreferendar am Lietuvos apeliacinis teismas (Berufungsgericht Litauens), wo er 2000 Berater des Gerichtspräsidenten wird. Von 2003 bis 2009 ist er Leiter des Dienstes für Gerichtspraxis des Lietuvos vyriausiasis administracinis teismas (Oberstes Verwaltungsgericht Litauens).
Von 2009 bis 2010 ist er Rechts- und Sprachsachverständiger beim Europäischen Parlament, bevor er zurückkehrt nach Litauen, um am Lietuvos Aukščiausiasis Teismas (Oberstes Gericht Litauens) den Rechtswissenschaftlichen Dienst zu leiten. 2012 wird er zum Richter am Lietuvos apeliacinis teismas ernannt. 2013 wird er Richter am Lietuvos Aukščiausiasis Teismas, dessen Präsident er von 2014 bis 2019 ist. Er ist außerdem von 2016 bis 2018 Vorsitzender des Lietuvos Teisėjų taryba (Litauischer Richterrat).
Von 2007 bis 2008 ist er ferner in der Lehre tätig, und zwar als beigeordneter Professor an der Mykolo Romerio universitetas, an deren Institut für Privatrecht er 2012 bis 2019 als Professor tätig ist. Er ist auch Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen.
Geboren 1961 in Valencia (Spanien) erwirbt Alfredo Calot Escobar 1984 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universidad de Valencia (Spanien).
Im Januar 1986 wird er vom Rat der Handelskammern der Autonomen Gemeinschaft Valencia eingestellt, um beim spanischen Handelsbüro in Toronto (Kanada) eine Tätigkeit als Wirtschaftsanalytiker auszuüben. Dort arbeitet er, bis er am 16. Juli 1986 seinen Dienst beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften antritt, nachdem er das allgemeine Auswahlverfahren zur Besetzung der ersten Stellen für Rechts- und Sprachsachverständige spanischer Sprache bei der Direktion Übersetzung erfolgreich absolviert hat.
1990 wird er zum Juristen-Überprüfer befördert. 1993 wechselt er zum Presse- und Informationsdienst des Gerichtshofs.
1995 durchläuft er erfolgreich ein vom Europäischen Parlament organisiertes allgemeines Auswahlverfahren für Verwaltungsräte. Daraufhin nimmt er seine Tätigkeit beim Sekretariat des Institutionellen Ausschusses auf, wo damit beauftragt ist, verschiedene juristische Berichte für die Abgeordneten, insbesondere im Rahmen der zum Abschluss des Vertrags von Amsterdam führenden Regierungskonferenz, zu erstellen.
1996 wechselt er zurück zum Gerichtshof in das Kabinett des Kanzlers, als dessen Persönlicher Referent er bis 1999 tätig ist. Ab 1999 ist er Rechtsreferent im Kabinett des Generalanwalts Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer.
Mit dieser vielfältigen beruflichen Erfahrung kehrt er im Jahr 2000 in den Übersetzungsdienst zurück, und zwar als Leiter der Abteilung für die spanische Sprache, die er 14 Jahre zuvor einzurichten half.
2001, zu einem Schlüsselmoment in der Geschichte der Vielsprachigkeit, als sich nämlich die Erweiterung der Union um zehn neue Mitgliedstaaten anbahnt, mit der sich die Zahl der Amtssprachen von 11 auf 20 nahezu verdoppelt, wird er zum Leiter der Direktion Übersetzung ernannt.
Im Zuge einer Änderung der Struktur der Verwaltungsdienststellen des Unionsorgans wird Alfredo Calot Escobar im Juni 2007 zum Leiter der Generaldirektion Übersetzung ernannt.
Am 6. Oktober 2010 wird er zum Kanzler des Gerichtshofs ernannt und 2022 zum zweiten Mal in seinem Amt bestätigt.