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Rechtsprechungsstatistiken des Gerichts - 2024

Sehen Sie sich die detaillierten Statistiken an 

 

Statistiken des Gerichts für das Jahr 2024

von Vittorio Di Bucci, Kanzler des Gerichts

 

1.      Ein Jahr historischer Veränderungen

Die Rechtsprechungsstatistiken liefern jedes Jahr wertvolle Erkenntnisse über die Tätigkeit des Gerichts und erweisen sich als unverzichtbares Instrument um die Gegenwart zu verstehen und die Zukunft vorzubereiten. Dieser Beitrag soll vor allem die wichtigsten Elemente dieser Statistiken veranschaulichen, einen Interpretationsschlüssel bereitstellen und Trends aufzeigen. Für 2024 müssen auch grundlegende Veränderungen in den Aufgaben des Gerichts und in den bei ihm anhängigen Rechtssachen hervorgehoben werden.

Das Jahr 2024 markiert einen Wendepunkt in der Geschichte des Gerichts und des Gerichtssystems der Europäischen Union, das die umfassendste Reform seit der Errichtung des Gerichts im Jahr 1989 erfahren hat. Seit dem 1. Oktober ist das Gericht in sechs besonderen Sachgebieten zuständig für Vorabentscheidungsverfahren. So hat es die ersten Ersuchen nationaler Gerichte erhalten, die ihm vom Gerichtshof gemäß den neuen Satzungs- und Verordnungsbestimmungen übermittelt wurden und Bereiche wie die Mehrwertsteuer, die Verbrauchsteuern, das Zollrecht oder die Rechte von Flug- und Fahrgästen betreffen. Diese Entwicklungen berühren den Kern des Gerichts, das nun zusammen mit dem Gerichtshof am Dialog mit den nationalen Gerichten teilnimmt und damit zur ordnungsgemäßen Anwendung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten beiträgt.

Gleichzeitig entscheidet das Gericht weiterhin im ersten Rechtszug über die Tätigkeit der Organe und Einrichtungen der Union. Diese Rolle wurde durch die Reform sogar noch verstärkt, indem die Bereiche erweitert wurden, in denen Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts vor dem Gerichtshof einem Zulassungsmechanismus unterliegen und nur zugelassen werden, wenn mit ihnen für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Fragen aufgeworfen werden. Bei Streitigkeiten, die auf Schiedsklauseln beruhen, oder bei Klagen gegen Entscheidungen unabhängiger Beschwerdekammern von Einrichtungen oder sonstigen Stellen wie der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden oder der Finanzaufsichtsbehörden wird das Gericht in den meisten Fällen die letzte Instanz sein.

Über das hinaus, was Statistiken zeigen können, haben wesentliche Änderungen der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Verfahrensordnung des Gerichts, die Neufassung der Praktischen Durchführungsbestimmungen zu dieser Verfahrensordnung, die Anpassung der Strukturen, der Arbeitsweise und der IT‑Instrumente sowie die Notwendigkeit, das Personal zu schulen, die Tätigkeit des Gerichts und seiner Kanzlei im Jahr 2024 stark belastet.

Die Struktur der jährlichen Statistiken wurde geändert, um der neuen Zuständigkeit für Vorabentscheidungen Rechnung zu tragen, auch wenn sich die Anzahl der in den letzten drei Monaten des Jahres 2024 eingereichten und an das Gericht weitergeleiteten Ersuchen nur auf 19 belief, die aus zwölf verschiedenen Mitgliedstaaten stammten. Interessanterweise stammen acht dieser Vorabentscheidungsersuchen von obersten Gerichten aus sieben verschiedenen Mitgliedstaaten. Es ist jedoch noch zu früh, um verlässliche Erkenntnisse über die jeweilige Bedeutung der eingegangenen Ersuchen in den verschiedenen Sachgebieten, die in die Zuständigkeit des Gerichts fallen, zu ziehen oder Hinweise darauf zu geben, wie das Gericht Vorabentscheidungsersuchen bearbeitet.

2024 sind ferner fünf Richter des Gerichts ausgeschieden und zu Mitgliedern des Gerichtshofs ernannt worden sowie zwei neue Richter hinzugekommen. Das Gericht, die Kanzlei und die Dienststellen haben große Anstrengungen unternommen, um zahlreiche Verfahren rechtzeitig abzuschließen, an denen die fünf Richter, die im Oktober 2024 am Gerichtshof ernannt wurden, mitgewirkt haben.

2.      Neu eingegangene Rechtssachen: ein wahrscheinlich vorübergehender Rückgang

Die erste Tatsache, die ins Auge fällt, besteht darin, dass die Anzahl der anhängig gemachten Rechtssachen leicht unter die Marke von 800 fällt und mit 786 neuen Rechtssachen auf dem niedrigsten Stand der letzten zehn Jahre ist. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieses Phänomen vorübergehend ist und insbesondere auf die reduzierte Tätigkeit der anderen Organe in einem Jahr, das durch Europawahlen und die Neubesetzung der Kommission gekennzeichnet war, zurückzuführen ist.

Einige Trends könnten jedoch auch eine andere Erklärung haben.

Bei Rechtsstreitigkeiten über Rechte des geistigen Eigentums ist ein leichter Rückgang der Anzahl der anhängig gemachten neuen Rechtssachen zu beobachten (268 gegenüber 310 im Jahr 2023), obwohl die Beschwerdekammern des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im Vergleich zum Vorjahr mehr Verfahren abgeschlossen haben. Der Abwärtstrend dieser Rechtsstreitigkeiten vor dem Gericht könnte sich fortsetzen, da die Beschwerden vor den Beschwerdekammern des EUIPO zurückgegangen sind (-6 %) und die Nutzung alternativer Streitbeilegungsmechanismen vor dem EUIPO begünstigt wurde.

Rechtssachen aus dem Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik, zu dem insbesondere auch das Bankenrecht gehört, sind stark rückläufig, insbesondere was die Klagen gegen den Einheitlichen Abwicklungsausschuss angeht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Einheitliche Abwicklungsausschuss ab 2024, d. h. nach dem Ende der Aufbauphase von acht Jahren ab dem 1. Januar 2016, aufgehört hat, die im Voraus erhobenen Beiträge der dem einheitlichen Abwicklungsfonds unterliegenden Institute zu erheben, die die Hauptquelle für Rechtsstreitigkeiten waren. Die 14 im Jahr 2024 eingereichten Klagen zielen auf den Neuerlass des Beschlusses über die im Voraus erhobenen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds für 2021 ab, im Vergleich zu 48 Rechtssachen, die die Beiträge für 2023 betrafen.

Die Rechtsstreitigkeiten über die Regulierung digitaler Märkte und Dienste wurden mit dem Eingang von sechs neuen Rechtssachen zum Gesetz über digitale Dienste (EU) 2022/2065 (englisch: Digital Services Act, DSA), die die Benennung als „sehr große Online-Plattform“ bzw. die Höhe der Aufsichtsgebühren betreffen, und zwei neuen Rechtssachen zum Gesetz über digitale Märkte (EU) 2022/1925 (englisch: Digital Markets Act, DMA), die die Benennung als „Torwächter“ betreffen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden am Gericht noch keine Rechtssachen betreffend die Umsetzung der diesen Wirtschaftsteilnehmern obliegenden Verpflichtungen durch die Kommission anhängig gemacht, die in den kommenden Jahren durchaus zu Rechtsstreitigkeiten führen könnten.

Die Rechtsstreitigkeiten über restriktive Maßnahmen liegen unverändert bei 63 Rechtssachen, genau wie 2023. Die neu eingegangenen Rechtssachen in diesem Bereich betreffen wie 2023 überwiegend (47 von 63 Klagen) die Reihe restriktiver Maßnahmen, die die Europäische Union im Rahmen des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine gegen natürliche und juristische Personen erlassen hat. In zahlreichen anhängigen Verfahren, die restriktive Maßnahmen betreffen, passten die Kläger ihre Klageschrift gemäß Art. 86 der Verfahrensordnung an, um die Verlängerung oder Änderung der sie betreffenden Maßnahmen anzufechten, anstatt diese Beschlüsse mit einer neuen Klage anzufechten. Diese Technik hat den Vorteil, dass die Prüfung mehrerer Rechtsakte, die dieselbe Partei betreffen, in einer einzigen Rechtssache konzentriert wird, wodurch die Ziele der Klarheit, Schnelligkeit und Rechtssicherheit erfüllt werden, die bei ihrer Einführung im Jahr 2016 vorgegeben wurden. Insbesondere in Bezug auf die halbjährlichen Rechtsakte hat sie jedoch die laufenden Verfahren erschwert und deren Bearbeitung verkompliziert, vor allem wenn die Anpassung der Klageschrift kurz vor oder während der mündlichen Verhandlung erfolgte. Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen, hat das Gericht seine Verfahrensordnung für die Fälle geändert, in denen die Klagefrist nach dem 1. September 2024 beginnt. Es ist nunmehr vorgesehen, dass die Anpassung der Klageschrift innerhalb einer kurzen Frist nach Zustellung der Entscheidung des Gerichts, das mündliche Verfahren zu eröffnen, oder vor der Zustellung der Entscheidung, ohne mündliches Verfahren zu entscheiden, vorzulegen ist. Es ist zwar noch zu früh, um eine Bilanz zu ziehen, doch scheint diese neue Regelung das Interesse der Kläger, ihre Anträge in einer bereits anhängigen Rechtssache zu konzentrieren, besser damit in Einklang zu bringen, dass das Gericht seine Arbeiten in vorhersehbarer Weise organisieren und die Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist abzuschließen hat.

Bei den traditionellen Gebieten der Streitigkeiten vor dem Gericht bleibt der öffentliche Dienst fast unverändert (78 Rechtssachen gegenüber 82 im Jahr 2023). Im Bereich der staatlichen Beihilfen steigt die Anzahl von zehn Rechtssachen im Jahr 2023 auf 23 im Jahr 2024, bleibt aber weit unter vergangenen Werten. Wie in den Jahren 2022 und 2023 sind schließlich nur sehr wenige Wettbewerbssachen anhängig, mit zehn neuen Rechtssachen im Jahr 2024.

3.      Zahlen, die die Tätigkeit des Gerichts widerspiegeln

Mit 922 erledigten Rechtssachen schnitt das Gericht 2024 noch besser als im vorausgegangenen Jahr und deutlich besser als im Durchschnitt der letzten Jahre ab. Außerdem ist es ihm gelungen, den Bestand an anhängigen Rechtssachen erheblich zu verringern. Die erledigten Rechtssachen übersteigen die anhängig gemachten neuen Rechtssachen um 136, sodass die Anzahl der anhängigen Rechtssachen sich auf 1 302 beläuft (wenn das Paket von 404 im Wesentlichen identischen Rechtssachen, die 2023 eingereicht wurden, als eine einzige Rechtssache gezählt wird, ansonsten sind es 1 705 Rechtssachen). Dies ist die niedrigste Zahl seit 2015. Dieser Erfolg ist zum Teil auf den Abschluss einiger großer Gruppen von Rechtssachen zurückzuführen.

Es ist festzustellen, dass

  • 20,2 % der Rechtssachen von erweiterten Spruchkörpern mit fünf Richtern entschieden wurden, was bei Weitem den höchsten Prozentsatz in der Geschichte des Gerichts darstellt. Dies ist das Ergebnis einer zunehmenden Tendenz in den letzten Jahren, Rechtssachen, die wichtige, neue Fragen aufwerfen oder die Rechtsprechung weiterentwickeln könnten, auf erweiterte Spruchkörper zu übertragen, was durch die Erhöhung der Anzahl der Richter möglich gemacht wurde. Die erweiterten Spruchkörper erlassen überwiegend Urteile (163 im Jahr 2024), aber auch der Erlass von Beschlüssen ist nicht ausgeschlossen (23 im Jahr 2024, zehn im Jahr 2023).
  • 75,4 % der Rechtssachen wurden von Spruchkörpern mit drei Richtern erledigt, gegenüber 79 % im Jahr 2023, was gerade auf die häufigere Verweisung an einen erweiterten Spruchkörper zurückzuführen ist.
  • Neun Rechtssachen wurden von der Großen Kammer erledigt (jeweils eine in den Jahren 2023 und 2022 bzw. keine in den Jahren 2021 und 2020), was ein weiterer Ausdruck der Tendenz ist, größere Spruchkörper zu bevorzugen. Nach der Reform der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann das Gericht nunmehr auch in einer Mittleren Kammer mit neun Richtern entscheiden, die jedoch noch nicht aktiviert worden ist.
  • Vier Rechtssachen wurden von einem Einzelrichter entschieden (neun Rechtssachen im Jahr 2023), was den Ausnahmecharakter einer solchen Übertragung bestätigt.
  • Die Zahl der eingereichten Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz ist unverändert auf einem hohen Niveau geblieben (42 im Jahr 2024 gegenüber 41 im Jahr 2023), ebenso wie die Zahl der abgeschlossenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (42 im Jahr 2024 gegenüber 40 im Jahr 2023).
  • 62 % der im Jahr 2024 erledigten Rechtssachen wurden durch Urteil und 38 % durch Beschluss entschieden (im Jahr 2023 59 % bzw. 41 %). In 64,5 % der durch Urteil erledigten Rechtssachen fand eine mündliche Verhandlung statt (66 % im Jahr 2023).
  • Im Dezember 2024 erledigte das Gericht sein erstes Vorabentscheidungsverfahren mit einem Streichungsbeschluss, nachdem das nationale Gericht das Vorabentscheidungsersuchen zurückgenommen hatte.

Die Zahl der mündlichen Verhandlungen ist im Jahr 2024 auf 232 (286 im Jahr 2023, 241 im Jahr 2022) von 300 verhandelten Rechtssachen (419 im Jahr 2023 und 303 im Jahr 2022) zurückgegangen.

Es fanden zwei mündliche Verhandlungen per Videokonferenz statt, erstmals seit dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften für die Anwendung dieses Instruments am 1. April 2023.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist ganz leicht gestiegen. Im Jahr 2024 beträgt sie 18,5 Monate für durch Urteil oder Beschluss abgeschlossene Rechtssachen (gegenüber 18,2 Monaten im Jahr 2023) und 22,1 Monate (gegenüber 21 im Jahr 2023), wenn nur die durch Urteil abgeschlossenen Rechtssachen berücksichtigt werden. Dabei schwankt die durchschnittliche Verfahrensdauer in der letztgenannten Kategorie zwischen einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 42,6 Monaten in Wettbewerbssachen bzw. 37,2 Monaten in Beihilfesachen und 13,5 Monaten in Rechtssachen, die das geistige Eigentum betreffen. Die Erledigung mehrerer älterer Rechtssachen bzw. komplexer Gruppen von Rechtssachen, insbesondere in den Bereichen staatliche Beihilfen, Wettbewerb und Bankenrecht, hat zum Anstieg der durchschnittlichen Verfahrensdauer beigetragen. Es wird erwartet, dass sich dieses Phänomen abschwächt und die durchschnittliche Verfahrensdauer in den kommenden Jahren abnimmt, da das Gericht die letzten großen Gruppen von Rechtssachen, die in der Vergangenheit anhängig gemacht wurden, erledigt hat oder dabei ist, sie zu erledigen.

Von den 1 705 Rechtssachen, die am 31. Dezember 2024 beim Gericht anhängig waren (einschließlich der 404 gleichen Klagen aus dem Jahr 2023), betreffen 32 % das institutionelle Recht (die oben genannten 404 Rechtssachen fallen in diesen Bereich), fast 10 % fallen unter die Wirtschafts- und Währungspolitik, 7 % betreffen staatliche Beihilfen und 5 % restriktive Maßnahmen. Was die Bereiche betrifft, in denen es innerhalb des Gerichts Spezialisierungen gibt, entfallen 19 % der anhängigen Rechtssachen auf geistiges Eigentum und 6,5 % auf den öffentlichen Dienst; diese Prozentsätze sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben. Was die Spruchkörper betrifft, ist eine verstärkte Befassung der Großen Kammer zu beobachten. Ende 2024 waren bei dieser zwei Rechtssachen anhängig, von denen eine den Zugang zu Dokumenten und die andere die Überprüfung von Rechtsakten ohne Gesetzescharakter, die möglicherweise gegen das Umweltrecht verstoßende Bestimmungen enthalten, betrifft.

4.      Markante Punkte im Jahr 2024 und Ausblick

2024 hat das Gericht erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Reform des Gerichtssystems der Europäischen Union abzuschließen und umzusetzen, die mit dem Antrag des Gerichtshofs auf Änderung seiner Satzung im November 2022 eingeleitet wurde. Die Verordnung zur Änderung der Satzung wurde am 11. April 2024 erlassen und trat am 1. September 2024 in Kraft. Am 10. Juli 2024 erließ das Gericht im Einvernehmen mit dem Gerichtshof und nach Zustimmung des Rates grundlegende Änderungen seiner Verfahrensordnung, die ebenfalls am 1. September 2024 in Kraft getreten sind und dem Gericht insbesondere die Ausübung seiner ab Oktober 2024 bestehenden neuen Zuständigkeit für Vorabentscheidungen ermöglichen sollen. Die Praktischen Durchführungsbestimmungen zur Verfahrensordnung wurden neu gefasst und andere Texte geändert, u. a. die Hinweise zur Nutzung von e‑Curia. Das Gericht hat eine Kammer für die Behandlung von Vorabentscheidungsersuchen eingerichtet, die bis zur teilweisen Neubesetzung des Gerichts im September 2025 bestehen bleiben soll und dann durch zwei für Vorabentscheidungsersuchen zuständige Kammern ersetzt wird. Es hat drei Richter gewählt (zwei in Permanenz und einen für den Fall einer Verhinderung), die das Amt eines Generalanwalts für die Bearbeitung von Vorabentscheidungsersuchen ausüben. Zudem hat es die Vorschriften für die Besetzung der Großen Kammer geändert und Vorschriften für die Besetzung der mit der Änderung der Satzung geschaffenen Mittleren Kammer mit neun Richtern aufgestellt.

Das Gericht hat seine Politik der proaktiven Verwaltung der Rechtssachen fortgesetzt und die im Jahr 2023 erlassenen neuen Maßnahmen für die Bearbeitung sehr großer Rechtssachen und großer Gruppen von Rechtssachen ab dem Zeitpunkt ihrer Eintragung im Register erfolgreich umgesetzt. Diese Rechtssachen werden den Kammern und Berichterstattern nach spezifischen Kriterien zugewiesen und unterliegen einem je nach Fortschritt des Verfahrens zu überprüfenden indikativen Zeitplan, für sie können mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und es ist eine vorrangige Bearbeitung durch die Urteilslektoren und die Übersetzungsdienste vorgesehen. Richter, die an Vorabentscheidungsverfahren mitwirken, sollen nicht zu Berichterstattern für sehr große Rechtssachen oder Gruppen von Rechtssachen ernannt werden, da dies mit dem Vorrang unvereinbar wäre, der der zügigen Bearbeitung von Vorabentscheidungsersuchen eingeräumt wird, die dem Gesetzgeber anlässlich der Reform zugesichert wurde.

Das Gericht und seine Kanzlei haben ihre Bestrebungen zur Modernisierung des öffentlichen Justizdiensts fortgesetzt, die zur Effizienz des europäischen Gerichtssystems beiträgt. 2024 stand im Zeichen der Entwicklung der IT‑Instrumente, die für die Bearbeitung der an das Gericht übermittelten Vorabentscheidungsersuchen erforderlich sind, aber auch des Abschlusses der ersten Schritte zur Schaffung eines integrierten Fallbearbeitungssystems (SIGA) und der Vorbereitung der weiteren Etappen hierzu. Alle Dokumente zur Information der breiten Öffentlichkeit wurden aktualisiert und die Texte rechtzeitig zum Inkrafttreten der neuen Bestimmungen veröffentlicht. Maßnahmen zur physischen und digitalen Barrierefreiheit stehen ebenfalls auf der Tagesordnung des Gerichts und seiner Kanzlei.

5.      Tätigkeit der Kanzlei des Gerichts: Anpassung an die Reform und Verwaltung der Verfahren

Der Rückgang der neuen Rechtssachen hat sich positiv bei der Kanzlei ausgewirkt, da die Belastung mit alltäglichen Aufgaben der Verwaltung der Gerichtsverfahren etwas verringert wurde. Dadurch konnten Ressourcen und Zeit auf die Anpassungen verwendet werden, die sich aus der Reform des Gerichtssystems der Union ergeben haben, insbesondere die Vorbereitung der Verwaltung von Vorabentscheidungsersuchen.

Die Zahlen zeigen jedoch, dass es weiterhin eine intensive Tätigkeit ist:

  • 53 863 Eintragungen im Register;
  • 9 693 bei der Kanzlei eingereichte Verfahrensschriftstücke;
  • 822 290 Seiten, die im Lauf des Jahres über die Anwendung e‑Curia eingereicht wurden.

Die Kanzlei unterstützte die Richter des Gerichts bei 346 Kammerkonferenzen (334 im Jahr 2023), 232 mündlichen Verhandlungen und 37 Urteilsverkündungen.

 

Siehe auch

Rechtsprechungsstatistiken des Gerichts - 2023

Die Rechtsprechungsstatistiken mehrerer vorangegangener Jahre können ebenfalls auf der Curia-Website (unter der Rubrik „Archiv") eingesehen werden.