Die Europäische Union ist Vorreiterin bei den Verpflichtungen zum Schutz der Umwelt auf globaler Ebene.
Der Gerichtshof der Europäischen Union als Organ misst dieser Frage ebenfalls große Bedeutung zu und hat sich durch den Einsatz des Umweltmanagementsystems EMAS (Eco Management and Audit Scheme) mit Nachdruck und Überzeugung auf diesem Gebiet engagiert. Am 15. Dezember 2016 hat die luxemburgische Umweltministerin, Frau Dieschbourg, die Registrierung des Unionsorgans gemäß der EMAS-Verordnung bestätigt.
Nachstehend finden Sie die wichtigsten Dokumente des EMAS-Systems. Diese Dokumente sind nur in französischer Sprache verfügbar:
Das Dokument zur Umweltpolitik führt die allgemeinen Grundsätze und Ziele des Unionsorgans im Hinblick auf den Umweltschutz auf.
Die Umwelterklärung ist ein zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und interessierter Dritter bestimmtes Dokument, in dem das Unionsorgan seine Tätigkeiten und deren Umweltauswirkungen sowie die zur Verbesserung der Umweltschutzleistungen eingegangenen Verpflichtungen und die insoweit unternommenen Anstrengungen darstellt.
Im Rahmen seines EMAS-Systems hat der Gerichtshof der Europäischen Union das erste Mal für das Jahr 2010 eine Analyse der Treibhausgasemissionen erstellt, die durch seine Tätigkeiten verursacht werden. Diese CO2‑Bilanz wird regelmäßig aktualisiert.
Um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und deren Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen zu verringern, wendet das Großherzogtum Luxemburg eine Regelung über die Energieeffizienz von Gebäuden an.
Sie stellt eine Rechtsgrundlage dar. Der Energieeffizienzausweis, auch „Energiepass“ genannt, ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Gebäuden.