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VERSICHERUNGSVERTRÄGE

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Versicherungsverträge sind heute unumgänglich geworden. Auch in diesem Zusammenhang hatte der Gerichtshof die entsprechenden Vorschriften zu präzisieren.

Der Gerichtshof entschied 2011, dass es diskriminierend ist, in Versicherungsverträgen das Geschlecht des Versicherten als Risikofaktor zu berücksichtigen. Deshalb gelten in der Union seit dem 21. Dezember 2012 geschlechtsneutrale Prämien und Leistungen (Urteil vom 1. März 2011, Association belge des consommateurs Test-Achats u. a., C-236/09).

Ein Versicherungsvertrag muss ferner die Funktionsweise der Versicherung transparent, genau und nachvollziehbar darstellen, damit der Verbraucher die wirtschaftlichen Folgen einschätzen kann (Urteil vom 23. April 2015, Jean-Claude Van Hove, C-96/14).

Schließlich dürfen Vermittler von Flugreisen beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als Voreinstellung eine Reiserücktrittsversicherung vorsehen. Denn eine solche Versicherung ist eine fakultative Zusatzleistung, die zu Beginn des Buchungsvorgangs klar mitgeteilt werden und vom Kunden auf „Opt-in"-Basis gewählt werden muss (Urteil vom 19. Juli 2012, ebooker.com Deutschland, C-112/11).

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