Couleur Chapitre | Zinnwaldite Brown |
Image Chapitre |
![]() |
Titre d'image Chapitre (infobulle) | |
Texte alternatif d'image Chapitre | |
Contenu |
Eine Unionsrichtlinie sieht vor, dass die Verbraucher durch missbräuchliche Klauseln in einem Vertrag, der mit einem Gewerbetreibenden geschlossen wird, nicht gebunden sind. Der Gerichtshof, der mit zahlreichen Rechtsstreitigkeiten auf diesem Gebiet befasst wurde, hat die Tragweite der Bestimmungen dieser Richtlinie präzisiert. Der Gerichtshof stellte zunächst fest, dass das nationale Gericht von Amts wegen prüfen muss, ob eine Vertragsklausel möglicherweise missbräuchlich ist. Diese Vorgabe gilt auch im Konkursverfahren. Das Gericht darf aber die Klausel nicht inhaltlich abändern, sondern muss sie lediglich unangewendet lassen (Urteile vom 4. Juni 2009, Pannon GSM, C-243/08, vom 21. April 2016, Radlinger und Radlingerová, C-377/14, und vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito, C-618/10). Außerdem ist es nicht möglich, die Wirkungen der Nichtigkeit von Mindes tzinssatzklauseln, die in mit Verbrauchern geschlossenen Hypothekendarlehensverträgen enthalten sind, zeitlich zu beschränken (Urteil vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo, C-154/15, C-307/15 und C-308/15). Vergibt ein Kreditinstitut einen Kredit, der auf eine Fremdwährung lautet, muss es dem Kreditnehmer Informationen zur Verfügung stellen, die ausreichen, um ihn in die Lage zu versetzen, eine umsichtige und besonnene Entscheidung zu treffen (Urteil vom 20. September 2017, Andriciuc u. a., C-186/16). |
Document |