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Der Gerichtshof erläuterte bei mehreren Gelegenheiten, welche Regeln die Verkäufer von Flugreisen einhalten müssen, wenn sie diese auf ihrer Website anbieten. Im Jahr 2012 erklärte der Gerichtshof, dass die Verkäufer von Flugreisen in den Preis des Flugscheins nicht im Wege der Voreinstellung eine Reiserücktrittsversicherung einschließen dürfen. Eine solche Versicherung bedeutet nämlich fakultative Zusatzkosten, die nach einer Verordnung von 2008 über die Durchführung von Luftverkehrsdiensten auf klare Art und Weise zu Beginn des Buchungsvorgangs mitgeteilt werden müssen; ihre Annahme durch den Kunden muss auf
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