Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Anwendung der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und zum freien Datenverkehr, wenn der Gerichtshof der Europäischen Union in Wahrnehmung seiner Aufgaben, die nicht zu seiner justiziellen Tätigkeit gehören, handelt, und berät die Dienststellen des Organs bezüglich der Einhaltung ihrer Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten.
Weitergehende Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den verschiedenen Tätigkeiten des Organs sind unter der dafür vorgesehenen Rubrik abrufbar.
Der Datenschutzbeauftragte übt sein Amt in völliger Unabhängigkeit aus.
Der Datenschutzbeauftragte führt das zentrale Verzeichnis der Verarbeitungen personenbezogener Daten, die der Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen seiner Aufgaben vornimmt, die nicht zu seiner justiziellen Tätigkeit gehören.
Dieses Register enthält u. a. Angaben über den für die Verarbeitung Verantwortlichen, die Verarbeitungszwecke, die von der Verarbeitung betroffenen Personen und Daten, die Empfänger der Daten, etwaige Übermittlungen der Daten sowie die Speicherfrist.
Das Register ist öffentlich zugänglich:
- Einsichtnahme in das zentrale Register der Verarbeitungstätigkeiten
Bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Aufgaben erfolgt, die nicht zur justiziellen Tätigkeit des Organs gehören, sowie zur Wahrnehmung Ihrer Rechte in diesem Bereich können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten wenden.
Sie werden gebeten, dazu das dafür vorgesehene Kontaktformular zu verwenden und aus der Dropdown-Liste „Meine Frage betrifft: die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch den Gerichtshof der EU“ auszuwählen.