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Generaldirektion Multilingualismus

„Der Gerichtshof richtet einen Sprachendienst ein, dessen Angehörige eine angemessene juristische Ausbildung und gründliche Kenntnisse in mehreren Amtssprachen der Union aufweisen müssen." (Artikel 42 der Verfahrensordnung).

Die Generaldirektion Multilingualismus ist die größte Dienststelle des Organs, was die Bedeutung der Sprachenfrage für den Gerichtshof widerspiegelt.

Die Generaldirektion besteht aus der Direktion Dolmetschen und den Direktionen A und B Juristische Übersetzung. Für übergreifende Aufgaben, die für die gesamte Dienststelle erforderlich sind, sind Fachreferate zuständig, die unmittelbar dem Generaldirektor zugeordnet sind.

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