Generaldirektion Verwaltung

Wie die anderen Organe der Europäischen Union ist der Gerichtshof der Europäischen Union in administrativer und budgetärer Hinsicht unabhängig.

In diesem Zusammenhang stellt er selbst sein Personal ein und verwaltet es. Etwa 2 000 Beamte und sonstige Bedienstete arbeiten beim Gerichtshof. Für diese Mitarbeiter gelten wie bei den anderen Unionsorganen die auf alle Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union anwendbaren Statuts- und Verordnungsbestimmungen.

Jedes Jahr stellt er einen Haushaltsvoranschlag für seine Ausgaben auf, den er selbst vor den Trägern der politischen Gewalt (d. h. Parlament und Rat, die zusammen die Haushaltsbehörde der Europäischen Union bilden) darstellt und verteidigt. Schließlich vollzieht er den Haushaltsplan, nachdem dieser vom Parlament endgültig festgestellt worden ist. Der jährliche Haushalt des Gerichtshofs hat einen Umfang von rund 400 Millionen Euro.

Im Rahmen dieser Unabhängigkeit verfügt der Gerichtshof auch über Dienststellen, die sämtliche dem Nutzer bereitgestellten räumlichen und technischen Mittel verwalten.

Für alle diese Aufgaben ist die unmittelbar dem Kanzler des Gerichtshofs unterstellte Generaldirektion Verwaltung zuständig.

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