In den in der Haushaltsordnung vorgesehenen Fällen ist der Gerichtshof verpflichtet, Ausschreibungen für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen bekannt zu geben.
Die Ausschreibungen werden regelmäßig in der Reihe S des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht und können in der täglich aktualisierten Datenbank TED "Tenders Electronic Daily" (http://www.ted.europa.eu/) im Internet eingesehen werden.
Die Informationen auf den Seiten des Gerichtshofs haben informellen Charakter, werden im Allgemeinen nicht in alle Amtssprachen übersetzt und sind nicht erschöpfend.
Sie ersetzen in keiner Weise die amtliche Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union - Reihe S.
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Jährliche Liste der Aufträge (Art. 124 Abs. 3 Buchst. a der Anwendungsbestimmungen für die Haushaltsordnung) 2023 / 2024
Jährliche Liste der Aufträge (Art. 124 Abs. 3 Buchst. e der Anwendungsbestimmungen für die Haushaltsordnung) 2023 / 2024
Jährliche Liste der Auftragsänderungen (Art. 114a Abs. 3 Buchst. a und b der Haushaltsordnung) unterhalb der Schwellenwerte der Richtlinie 2014/24/EU (Auftragsvergaberichtlinie), Art. 114a Abs. 3 Buchst. c der Haushaltsordnung 2022 / 2023
Allgemeine Bedingungen für Kaufverträge mit geringem und sehr geringem Wert (Version 10/2024) - EN , FR
- Erklärung zum Schutz personenbezogener Daten im Rahmen öffentlicher Aufträge
- Erklärung zum Schutz personenbezogener Daten im Rahmen des EDES