Um den Zugang der Öffentlichkeit zu seiner Rechtsprechungstätigkeit zu erleichtern, bietet der Gerichtshof der Europäischen Union ein System der Übertragung von öffentlichen Sitzungen an.
Die Verkündung der Urteile des Gerichtshofs und die Verlesung der Schlussanträge der Generalanwälte werden auf dieser Website live übertragen. Die Übertragung startet jeweils zu Beginn der Sitzungen entsprechend den im Gerichtskalender angegebenen Zeiten.
Bestimmte mündliche Verhandlungen des Gerichtshofs werden zeitversetzt übertragen. Dabei handelt es sich grundsätzlich um die Verhandlungen in den Rechtssachen vor dem Plenum, der Großen Kammer oder ausnahmsweise, wenn die Bedeutung der Rechtssache es rechtfertigt, einer Kammer mit fünf Richtern. Die Videoaufzeichnung solcher mündlichen Verhandlungen bleibt auf dieser Website für einen Zeitraum von längstens einem Monat nach Schließung der Verhandlung verfügbar.
Die Sitzungen werden vom Gerichtshof der Europäischen Union im Internet übertragen, um es den Bürgern zu ermöglichen, diese so zu verfolgen, als wären sie physisch anwesend.
Ebenso wie es dem in einer Sitzung anwesenden Publikum untersagt ist, diese aufzuzeichnen, ist es verboten, eine im Internet übertragene Sitzung in irgendeiner Form ganz oder teilweise herunterzuladen oder aufzuzeichnen. Dies gilt sowohl für Bild- als auch für Tonübertragungen, einschließlich der Tonübertragungen der verschiedenen Dolmetscherkanäle.
Die Übertragung einer Sitzung im Internet stellt keinesfalls eine amtliche Aufzeichnung oder ein amtliches Protokoll dieser Sitzung dar.
Der Gerichtshof der Europäischen Union kann weder für Meinungen und Äußerungen, die in einer im Internet übertragenen Sitzung geäußert bzw. getätigt werden, noch für die Folgen eines Herunterladens oder einer Aufzeichnung haftbar gemacht werden.
In einer mündlichen Verhandlung ist die Simultanverdolmetschung in die Verfahrenssprache sowie in die sonstigen Amtssprachen der Union gewährleistet, die für den reibungslosen Ablauf der Sitzung erforderlich sind.
Die Verdolmetschung öffentlicher Sitzungen des Gerichtshofs und des Gerichts dient der Erleichterung der Kommunikation und stellt kein amtliches Protokoll der Verhandlung dar. Nur die Originalsprache ist maßgebend. Die Dolmetscher sind von jeglicher Haftung für die Ausübung ihrer Aufgaben freigestellt.