| Couleur Chapitre | Orange | 
| Image Chapitre | 
            
             
            
     | 
  
| Titre d'image Chapitre (infobulle) | |
| Texte alternatif d'image Chapitre | |
| Contenu | 
            
             Wie bei den Verspätungen lagen dem Gerichtshof Einzelfälle vor, in denen er entscheiden musste, ob der Flug annulliert worden war oder die Fluggesellschaft einem Fluggast zu Unrecht die Beförderung verweigert hatte. Wenn das Flugzeug nie an seinem Ziel angekommen ist und zum Ausgangsflughafen zurückkehren musste, ohne dass die Fluggäste es erneut nehmen konnten, ist der Flug nach Auffassung des Gerichtshofs als annulliert zu betrachten, und zwar auch dann, wenn die Fluggäste mit einem anderen Flug an ihr Ziel befördert wurden. Da der ursprüngliche Flug als annulliert gilt, haben die Fluggäste in einem solchen Fall einen Ausgleichsanspruch (Urteil vom 13. Oktober 2011, Sousa Rodríguez u. a., C-83/10). 
  | 
  
| Document |