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Kunst am Gerichtshof

Die europäische Identität entsteht durch den Austausch und die gegenseitige Bereicherung der verschiedenen nationalen Kulturen der Mitgliedstaaten. Der Gerichtshof der Europäischen Union, bei dem sich die Rechtskulturen in einem ständigen Dialog befinden, misst der Kunst, dem lebendigen Erbe der europäischen Kultur, besondere Bedeutung bei.

Dank der Beiträge der Mitgliedstaaten beherbergt das Rechtsprechungsorgan der Union zahlreiche Kunstwerke, die das multikulturelle europäische Erbe repräsentieren. Diese Werke, die dem Gerichtshof schenkweise übertragen oder ausgeliehen wurden oder ihm zur Verfügung gestellt werden, zeigen die besonderen Traditionen der Mitgliedstaaten und tragen in ihrer Vielfalt dazu bei, einen „europäischen Geist“ zu schaffen. Von ganz unterschiedlicher Art und aus verschiedenen Epochen stammend erwecken sie häufig Vorstellungen von Europa, Gerechtigkeit, Harmonie, Zusammenarbeit und Frieden.

Zu den ersten Werken – dem von Frankreich 1969 als Leihgabe für den ersten Sitzungssaal des Gerichtshofs zur Verfügung gestellten Werk und den von Luxemburg bei Künstlern, die die sechs Gründungsstaaten repräsentierten, für das 1973 eingeweihte Palais in Auftrag gegebenen Werken – kamen im Lauf der Zeit weitere hinzu. Das vom Gerichtshof bewahrte künstlerische Erbe entwickelt sich mit dem europäischen Aufbauwerk und der Geschichte dieses Unionsorgans weiter.

Der bemerkenswerte architektonische Rahmen, den die Gebäude des Gerichtshofs der Europäischen Union bieten, ist ein herausragender Ausstellungsort für diese aus allen Teilen Europas stammenden Kunstwerke. Jeder, der beim Gerichtshof arbeitet, und jeder, der dem Gerichtshof einen Besuch abstattet, kann visuell in die Vielfalt dieser Werke eintauchen und so die Koexistenz der verschiedenen Kulturen der Mitgliedstaaten in Harmonie und Diversität erfahren.

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