Ab dem 1. Januar 2023 werden allen neuen, anonym geführten Verfahren, in denen sich natürliche Personen gegenüberstehen (deren Namen seit dem 1. Juli 2018 aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten durch Initialen ersetzt werden) oder in denen natürliche Personen juristischen Personen gegenüberstehen, deren Namen nicht unterscheidungskräftig sind, mit Hilfe eines IT‑basierten Generators fiktive Namen zugeordnet. Diese Vorgehensweise wurde eingeführt, um anonym geführte Verfahren leichter zu identifizieren. So bleiben diese Verfahren besser im Gedächtnis und können sowohl in der Rechtsprechung als auch in anderen Zusammenhängen einfacher zitiert werden.
Die Zuordnung fiktiver Namen betrifft nicht
Die fiktiven Namen entsprechen nicht den wahren Namen von Parteien des Verfahrens; es handelt sich auch nicht generell um existierende Namen. Sie erscheinen in der Kopfzeile des Urteils sowie auf dessen erster Seite, nach der Nummer der Rechtssache.
Die Funktionsweise des Namensgenerators besteht darin, Wörter in Silben aufzutrennen und diese dann nach dem Zufallsprinzip zusammenzufügen, um fiktive Wörter zu bilden. Der Generator besteht für alle Amtssprachen der Union und wird je nach Bedarf auch für die Sprachen von Drittländern weiterentwickelt.