Für bestimmte Gruppen von Dienstposten richtet der EuGH bisweilen Dauerausschreibungen ein, die in der nachstehenden Liste aufgeführt sind. Das Verfahren für die Einreichung von Bewerbungen ist in der jeweiligen Ausschreibung beschrieben.
DER GERICHTSHOF sucht regelmäßig Juristen-Übersetzer deutscher Sprache zur Bildung einer Reserve für die Besetzung von Stellen im Referat Deutsche Übersetzung, die vorübergehend unbesetzt sind (z. B. aufgrund von Mutterschafts- oder Elternurlauben).
Die Arbeit des Referats besteht im Wesentlichen darin, zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidungen der Unionsgerichte und Schlussanträge der Generalanwälte sowie Vorabentscheidungsersuchen der nationalen Gerichte und andere für das gerichtliche Verfahren erforderliche Schriftstücke ins Deutsche zu übersetzen.
Für diese anspruchsvolle Tätigkeit müssen Bewerber neben den allgemeinen, von allen Organen verlangten Voraussetzungen folgende Kriterien erfüllen:
Die in unregelmäßigen Abständen stattfindende Auswahl der Bewerber erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Prüfung und eines Vorstellungsgesprächs, zu denen Bewerber, die dem gewünschten Anforderungsprofil entsprechen, eingeladen werden. Die schriftliche Prüfung besteht in der Übersetzung eines französischen juristischen Textes ins Deutsche, für die ein allgemeines Wörterbuch Französisch-Deutsch zur Verfügung gestellt wird. Die Kenntnis der zweiten Fremdsprache wird in geeigneter Weise geprüft.
Erfolgreiche Bewerber werden in eine von der Personalabteilung des Gerichtshofs geführte Liste aufgenommen, anhand deren bei Bedarf Zeitstellen im Referat Deutsche Übersetzung besetzt werden. Vor der Einstellung müssen sich die Bewerber einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Einstellungsbedingungen: Die von der Liste ausgewählten Bewerber erhalten ein Angebot für einen befristeten Vertrag nach den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften, dessen Konditionen sich nach der Art der Vakanz richten, aufgrund deren eine Stelle vorübergehend unbesetzt ist.
Beachten Sie bitte, dass dieses Verfahren nicht die allgemeinen Auswahlverfahren ersetzt, die vom EPSO zur Einstellung von Rechts- und Sprachsachverständigen als Beamte des Gerichtshofs veranstaltet werden.
Bewerbungen sind mit Bewerbungsschreiben und tabellarischem Lebenslauf an DE_Secretariat@curia.europa.eu zu senden. An diese Adresse können gegebenenfalls auch Ersuchen um weitere Informationen gerichtet werden.
Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg stellt in regelmäßigen Abständen für seine Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation Juristen ein, die Studien sowie Forschungs- und Dokumentationsarbeiten zum Unionsrecht und den nationalen Rechtsordnungen durchführen sollen. Die Einstellungen erfolgen als Bedienstete auf Zeit nach Besoldungsgruppe AD 5 auf Dienstposten von Verwaltungsräten.
Sie unterliegen folgenden Regeln.
I. Erforderliche Befähigungsnachweise oder Diplome
a) Vollständiges Studium des Rechts eines der Mitgliedstaaten, nachgewiesen durch ein Hochschuldiplom, sowie sehr gute Kenntnisse des Unionsrechts;
b) eine ausgewiesene Berufserfahrung in einer Funktion, die die Durchführung rechtswissenschaftlicher Forschung sowohl im Unionsrecht als auch im nationalen Recht belegt, ist höchst erwünscht.
II. Sprachkenntnisse
Gründliche Kenntnis der Sprache des Mitgliedstaats, in dem das unter I a genannte Diplom ausgestellt worden ist.
Aus dienstlichen Gründen ist eine vertiefte Kenntnis der französischen Sprache erforderlich. Sie soll die Fähigkeit einschließen, Texte in dieser Sprache zu verfassen.
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Die ausgewählten Bewerber werden als Bedienstete auf Zeit für einen Zeitraum von einem Jahr eingestellt. Dieser Zeitraum kann verlängert werden.
III. Einreichung von Bewerbungen
Interessenten für diese Dienstposten werden gebeten, ihre Bewerbung per E-mail unter Angabe des Bezugs AD-Rech.&doc an folgende Adresse zu richten:
AD-RECH-DOC@curia.europa.eu Ein ausführlicher Lebenslauf ist beizufügen.
Die Bewerbungen werden 12 Monate ab ihrem Eingang aufbewahrt.