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Antonio TIZZANO
Antonio TIZZANO

Geboren 1940; Professor für das Recht der Europäischen Union an der Universität La Sapienza, Rom; Professor an den Universitäten „Istituto Orientale" (1969-1979) und „Federico II" von Neapel (1979-1992), Catania (1969-1977) und Mogadischu (1967-1972); Rechtsanwalt mit Zulassung bei der Corte Suprema di Cassazione; Rechtsberater bei der Ständigen Vertretung der Italienischen Republik bei den Europäischen Gemeinschaften (1984-1992); Mitglied der italienischen Delegation bei den Verhandlungen über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zu den Europäischen Gemeinschaften, über die Einheitliche Europäische Akte und den Vertrag über die Europäische Union; Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen, u. a. von Kommentaren zu den europäischen Verträgen und Sammlungen von Vorschriften der Europäischen Union; Gründer und seit 1996 Direktor der Zeitschrift „Il Diritto dell'Unione Europea"; Mitglied der Leitungs‑ oder Schriftleitungsgremien verschiedener juristischer Fachzeitschriften; Referent bei zahlreichen internationalen Kongressen; Vorträge und Kurse an verschiedenen internationalen Einrichtungen, u. a. an der Hague Academy of International Law (1987); Mitglied der Gruppe unabhängiger Sachverständiger zur Überprüfung der Finanzen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (1999); Generalanwalt am Gerichtshof vom 7. Oktober 2000 bis zum 3. Mai 2006; Richter am Gerichtshof vom 4. Mai 2006 bis 8. Oktober 2018; Vizepräsident des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. Oktober 2015 bis 8. Oktober 2018.