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Direktionen Juristische Übersetzung

Der von den beiden Gerichten (Gerichtshof und Gericht) gemeinsam genutzte Dienst der Juristischen Übersetzung besteht aus zwei Direktionen, auf die die Sprachreferate verteilt sind. Den Direktoren unterstehen 24 Sprachreferate (Bulgarisch, Spanisch, Tschechisch, Dänisch, Deutsch, Estnisch, Griechisch, Englisch,  Irisch, Französisch, Kroatisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Ungarisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Finnisch und Schwedisch).

Die Übersetzungen des Gerichtshofs werden aufgrund einer zwingenden Sprachenregelung erstellt und decken alle Kombinationen der Amtssprachen der Europäischen Union ab. Das Übersetzungsvolumen liegt derzeit bei über 1 100 000 Seiten pro Jahr.

Alle zu übersetzenden Texte sind juristische Texte mit sehr fachspezifischem Charakter. Der Übersetzungsdienst beschäftigt nur Juristen mit vollständiger juristischer Ausbildung und gründlichen Kenntnissen von mindestens zwei Sprachen neben ihrer Muttersprache.

Für weitere Informationen: