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Öffentliche Sitzungen

Besuchergruppen, die eine mündliche Verhandlung in ihr Programm aufnehmen wollen, werden gebeten, sich über die Sitzungsperioden zu informieren.

Der Besucherdienst bestimmt die Sitzung, an der die Besucher teilnehmen werden, anhand von Kriterien wie den Interessen der Gruppe, der Aufnahmekapazität der Sitzungssäle, der Zahl der für den Besuchstag vorgesehenen Besucher, der Verfahrenssprache usw.

Für angemeldete Gruppen wird grundsätzlich in die Amtssprachen der Europäischen Union gedolmetscht.

Die Besucher sind gehalten, in der Sitzung die beim Gerichtshof geltenden Sicherheitsvorschriften und Verhaltensregeln zu beachten.

Es kann vorkommen, dass eine Sitzung aufgehoben oder verschoben wird. In diesem Fall wird vom Besucherdienst ein Ersatzprogramm vorgeschlagen.