Bürgernähe ist ein wichtiges Anliegen des Gerichtshofs der Europäischen Union. Besuche sollen einen Beitrag hierzu leisten. Den Besuchern soll nähergebracht werden, welche Aufgabe die Unionsgerichte haben und wie wichtig diese Aufgabe ist. Es soll gezeigt werden, wie sich die Urteile der Unionsgerichte unmittelbar auf den Alltag der Unionsbürger auswirken.
Der Gerichtshof der Europäischen Union empfängt an seinem Sitz in Luxemburg Fachbesucher (z. B. nationale Richter und Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Hochschullehrer, Syndikusanwälte und Studierende der Rechtswissenschaften, vor allem in Gruppen), aber auch viele andere Besucher.
Auch wenn ein Besuch vor Ort nach wie vor die beste Art und Weise ist, den Gerichtshof kennenzulernen, sind nunmehr auch virtuelle Besuche möglich.
Besuche beim Gerichtshof finden nur während der Sitzungsperioden statt, und zwar an Arbeitstagen, zwischen 8 und 17.30 Uhr.
Für Einzelbesuche oder touristische Besuche konsultieren Sie bitte die entsprechende Website.
Die vom Referat „Seminare und Besuche“ organisierten Besuche sind kostenlos und werden in allen Amtssprachen der Europäischen Union durchgeführt.
Im Zusammenhang mit dem „EMAS“-System ist der Besucherdienst des Gerichtshofs der Europäischen Union bei allen seinen Tätigkeiten dem Umweltschutz verpflichtet und bestrebt, sich insoweit kontinuierlich zu verbessern. So bietet er u. a. virtuelle Besuchsprogramme an und übermittelt Unterlagen in elektronischer Form.
Bevor Sie eine Besuchsanfrage an den Gerichtshof richten, lesen Sie bitte aufmerksam die Informationen über die Anmeldebedingungen und die Organisationsmodalitäten.
Der Besucherdienst bietet zwei Arten von Programmen an: Besuche und Seminare.
Beide Programme sind als Präsenzveranstaltungen oder im virtuellen Format möglich.
Die Verwaltung von Präsenzbesuchen und virtuellen Besuchen erfolgt über die Anwendung „My Visit“. Der Verantwortliche der Besuchergruppe stellt die Reservierungsanfrage über diese Anwendung. Dabei ist in der Rubrik „Bemerkungen“ anzugeben, ob ein virtuelles Format gewünscht wird.
Für Präsenzbesuche wie für virtuelle Besuche können Sie die Programmpunkte auswählen, die dem zeitlichen Rahmen des Besuchs sowie Ihren Interessen und Rechtskenntnissen am besten entsprechen.
Diese Programmpunkte können im Fragebogen angegeben werden, den Sie in der Anwendung „My Visit“ (siehe Abschnitt „Einloggen bei My Visit“) ausfüllen müssen. Im Rahmen der verfügbaren materiellen und personellen Mittel wird sich der Besucherdienst bemühen, Ihre Wahl bestmöglich zu berücksichtigen.
Virtuelle Besuche werden unter den gleichen Bedingungen organisiert wie Präsenzbesuche. Die Besuchergruppe kann jedoch mehr als 35 Teilnehmer umfassen. Sie können unter den im vorstehenden Abschnitt aufgeführten Programmpunkten auswählen, um Ihr Programm zusammenzustellen. Virtuelle Besuche können an den Kenntnisstand und die Interessen Ihrer Gruppe angepasst werden. Der Gerichtshof verfügt über eine Plattform für virtuelle Besuche; der Besucherdienst kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auch virtuelle Besuch auf anderen Plattformen durchführen. Die Teilnehmer können sich individuell zuschalten, wobei der Besucherdienst Ihnen den entsprechenden Link und erforderlichenfalls einen Termin und Link für einen Log-in-Test übermittelt.
Anfragen für einen virtuellen Besuch können über die Anwendung „My Visit“ (siehe Abschnitt „Einloggen bei My Visit“) gestellt werden. Dabei geben Sie bitte in der Rubrik „Bemerkungen“ an, ob Sie ein virtuelles Format wünschen.
Bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin können Sie auch beantragen, Ihren Präsenzbesuch in einen virtuellen Besuch umzuwandeln (oder umgekehrt).
Sollten Sie auf Schwierigkeiten stoßen oder Fragen zur Organisation Ihres Besuchs haben, wenden Sie sich bitte an den Besucherdienst (Kontaktformular – Rubrik „Organisation von Besuchen“).
Ein- oder zweitätige Seminare mit einem speziell auf die Interessen der Teilnehmer abgestimmten Programm können auf Anfrage für Gruppen von Richtern bzw. Staatsanwälten organisiert werden.
Diese Seminare sollen zur Verbreitung und zum besseren Verständnis des Unionsrechts im Hinblick auf dessen bessere Anwendung beitragen. Sie sollen ferner den Dialog zwischen den nationalen Gerichten und den Unionsgerichten sowie die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern.
Seminare können auch im virtuellen Format organisiert werden.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Besucherdienst (Kontaktformular – Rubrik „Organisation von Besuchen“), der Ihnen die erforderlichen Hinweise geben wird.
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/MY_Visit_Evaluation
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/MY_Visit_Evaluation
Die Anwendung „My Visit“ ermöglicht die Verwaltung von Präsenzbesuchen und virtuellen Besuchen. Der Verantwortliche der Besuchergruppe wird gebeten, seine Reservierungsanfrage über diese Anwendung zu stellen. Dabei ist in der Rubrik „Bemerkungen“ anzugeben, ob ein virtuelles Format gewünscht wird.
Um die Anwendung nutzen zu können, benötigen Sie eine gültige E‑Mail-Adresse. Sie müssen sich einen persönlichen Bereich einrichten, über den Sie
Nach Erstellung Ihrer Anfrage können Sie über Ihren persönlichen Bereich
Wenn Sie Schwierigkeiten mit der Anwendung „My Visit“ haben, können Sie durch Anklicken des Symbols „?“ das Online-Handbuch aufrufen oder das Kontaktformular – Rubrik „Organisation von Besuchen“ - verwenden.
Wenn Sie über keine E‑Mail-Adresse verfügen, wenden Sie sich bitte an Kontakt.
Im Besitz des Gerichtshofs der Europäischen Union befinden sich – als Schenkungen oder Leihgaben der Mitgliedstaaten – eine ganze Reihe von Kunstwerken, die das europäische Kulturerbe repräsentieren. Es ist dem Wirken des Architekten Dominique Perrault zu verdanken, dass diese Kunstwerke nunmehr in neuer Anordnung voll zur Geltung kommen. Der Besucherdienst des Gerichtshofs veranstaltet regelmäßig kostenlose Führungen, bei denen die Kunstwerke im Kontext einer ganz besonderen Architektur erlebt werden können.
Die Führungen werden nach einem festen Zeitplan in Englisch, Französisch oder Deutsch durchgeführt, und zwar für Gruppen von bis zu 20 Besuchern. Interessenten werden gebeten, sich mindestens zwei Werktage im Voraus unter Verwendung des Anmeldeformulars anzumelden. Besucher, deren Anmeldung bestätigt wurde, werden gebeten, sich 15 Minuten vor dem Beginn der Führung am Besuchereingang (Plan) einzufinden und ein Identitätsdokument mitzubringen.
Auf Anfrage (Besucherdienst, Kontaktformular – Rubrik „Organisation von Besuchen“) können für Gruppen von mindestens sieben Teilnehmern zusätzliche Führungen veranstaltet werden.