Besuchergruppen

Bürgernähe ist ein wichtiges Anliegen des Gerichtshofs der Europäischen Union. Besuche sollen einen Beitrag hierzu leisten. Den Besuchern soll nähergebracht werden, welche Aufgabe die Unionsgerichte haben und wie wichtig diese Aufgabe ist. Es soll gezeigt werden, wie sich die Urteile der Unionsgerichte unmittelbar auf den Alltag der Unionsbürger auswirken.

Der Gerichtshof der Europäischen Union empfängt an seinem Sitz in Luxemburg Fachbesucher (z. B. nationale Richter und Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Hochschullehrer, Syndikusanwälte und Studierende der Rechtswissenschaften, vor allem in Gruppen), aber auch viele andere Besucher.

Auch wenn ein Besuch vor Ort nach wie vor die beste Art und Weise ist, den Gerichtshof kennenzulernen, sind nunmehr auch virtuelle Besuche möglich.

Besuche beim Gerichtshof finden nur während der Sitzungsperioden statt, und zwar an Arbeitstagen, zwischen 8 und 17.30 Uhr.

Für Einzelbesuche oder touristische Besuche konsultieren Sie bitte die entsprechende Website.

Die vom Referat „Seminare und Besuche“ organisierten Besuche sind kostenlos und werden in allen Amtssprachen der Europäischen Union durchgeführt.

Im Zusammenhang mit dem „EMAS“-System ist der Besucherdienst des Gerichtshofs der Europäischen Union bei allen seinen Tätigkeiten dem Umweltschutz verpflichtet und bestrebt, sich insoweit kontinuierlich zu verbessern. So bietet er u. a. virtuelle Besuchsprogramme an und übermittelt Unterlagen in elektronischer Form.

Bevor Sie eine Besuchsanfrage an den Gerichtshof richten, lesen Sie bitte aufmerksam die Informationen über die Anmeldebedingungen und die Organisationsmodalitäten.

Vom Besucherdienst organisierte Programme

Der Besucherdienst bietet zwei Arten von Programmen an: Besuche und Seminare.

Beide Programme sind als Präsenzveranstaltungen oder im virtuellen Format möglich.

Anmeldebedingungen

Die Verwaltung von Präsenzbesuchen und virtuellen Besuchen erfolgt über die Anwendung „My Visit“. Der Verantwortliche der Besuchergruppe stellt die Reservierungsanfrage über diese Anwendung. Dabei ist in der Rubrik „Bemerkungen“ anzugeben, ob ein virtuelles Format gewünscht wird.

  • Entsprechend der Natur der Tätigkeit des Gerichtshofs haben Gruppen von Juristen und Studierenden der Rechtwissenschaften Vorrang.
  • Die Teilnehmer müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für Anfragen, die nicht an einer Hochschule eingeschriebene Studierende betreffen, wenden Sie sich bitte an den Besucherdienst (Kontaktformular – Rubrik „Organisation von Besuchen“).
  • In Anbetracht des großen Interesses an Besuchen beim Gerichtshof sollte die Anfrage mit einem Vorlauf von fünf bis sechs Monaten gestellt werden.
  • Präsenzbesuche werden für Gruppen von mindestens sieben und höchstens 35 Personen organisiert. Bei kleineren oder größeren Gruppen wenden Sie sich bitte an das Referat „Seminare und Besuche“ (Kontaktformular – Rubrik „Organisation von Besuchen“).
  • Virtuelle Besuche werden für Gruppen von mindestens sieben Teilnehmern organisiert.

Programmpunkte für Präsenzbesuche und virtuelle Besuche

Für Präsenzbesuche wie für virtuelle Besuche können Sie die Programmpunkte auswählen, die dem zeitlichen Rahmen des Besuchs sowie Ihren Interessen und Rechtskenntnissen am besten entsprechen.

  • Mündliche Verhandlung in einer Rechtssache vor dem Gerichtshof oder dem Gericht, der eine entsprechende Einführung vorausgeht (in der Regel dienstags, mittwochs oder donnerstags von 8.20 bis 11.30 Uhr, Dauer: ca. 3 Stunden). Nur bei Präsenzbesuchen möglich!
  • Allgemeine Vorstellung des Gerichtshofs / des Gerichts (Dauer: 45 Minuten)
  • Vorstellung des Berufs des Rechts- und Sprachsachverständigen (Dauer: 45 Minuten)
  • Vortrag über die Vielsprachigkeit beim Gerichtshof (Übersetzung, Dolmetschen) (Dauer: 45 Minuten)
  • Besuch der Bibliothek (Dauer: 30 Minuten; 10 Minuten bei virtuellen Besuchen)
  • Geführte Besichtigung der Gebäude (Dauer: 45 Minuten; 30 Minuten bei virtuellen Besichtigungen)

Diese Programmpunkte können im Fragebogen angegeben werden, den Sie in der Anwendung „My Visit“ (siehe Abschnitt „Einloggen bei My Visit“) ausfüllen müssen. Im Rahmen der verfügbaren materiellen und personellen Mittel wird sich der Besucherdienst bemühen, Ihre Wahl bestmöglich zu berücksichtigen.

Virtuelle Besuche

Virtuelle Besuche werden unter den gleichen Bedingungen organisiert wie Präsenzbesuche. Die Besuchergruppe kann jedoch mehr als 35 Teilnehmer umfassen. Sie können unter den im vorstehenden Abschnitt aufgeführten Programmpunkten auswählen, um Ihr Programm zusammenzustellen. Virtuelle Besuche können an den Kenntnisstand und die Interessen Ihrer Gruppe angepasst werden. Der Gerichtshof verfügt über eine Plattform für virtuelle Besuche; der Besucherdienst kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auch virtuelle Besuch auf anderen Plattformen durchführen. Die Teilnehmer können sich individuell zuschalten, wobei der Besucherdienst Ihnen den entsprechenden Link und erforderlichenfalls einen Termin und Link für einen Log-in-Test übermittelt.

Anfragen für einen virtuellen Besuch können über die Anwendung „My Visit“ (siehe Abschnitt „Einloggen bei My Visit“) gestellt werden. Dabei geben Sie bitte in der Rubrik „Bemerkungen“ an, ob Sie ein virtuelles Format wünschen.

Bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin können Sie auch beantragen, Ihren Präsenzbesuch in einen virtuellen Besuch umzuwandeln (oder umgekehrt).

Sollten Sie auf Schwierigkeiten stoßen oder Fragen zur Organisation Ihres Besuchs haben, wenden Sie sich bitte an den Besucherdienst (Kontaktformular – Rubrik „Organisation von Besuchen“).

Seminare

Ein- oder zweitätige Seminare mit einem speziell auf die Interessen der Teilnehmer abgestimmten Programm können auf Anfrage für Gruppen von Richtern bzw. Staatsanwälten organisiert werden.

Diese Seminare sollen zur Verbreitung und zum besseren Verständnis des Unionsrechts im Hinblick auf dessen bessere Anwendung beitragen. Sie sollen ferner den Dialog zwischen den nationalen Gerichten und den Unionsgerichten sowie die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern.

Seminare können auch im virtuellen Format organisiert werden.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Besucherdienst (Kontaktformular – Rubrik „Organisation von Besuchen“), der Ihnen die erforderlichen Hinweise geben wird.

Organisation von Präsenzbesuchen

  • Der Verantwortliche der Besuchergruppe wird gebeten, spätestens zwei Wochen vor dem Besuch über die Anwendung „My Visit“ die Liste der Teilnehmer (mit Geburtsdaten) zu übermitteln. Bitte überschreiten Sie die angekündigte Teilnehmerzahl nicht, ohne zuvor schriftlich mit dem Besucherdienst Kontakt aufgenommen zu haben.
  • Der Besucherdienst teilt den Programmvorschlag etwa zwei Wochen und das endgültige Programm etwa eine Woche vor dem Besuch über den persönlichen Bereich „My Visit“ der Kontaktperson mit.
  • Die Besuchergruppen werden gebeten, sich am Besuchstag zu der im Programm genannten Zeit am angegebenen Eingang einzufinden. Es wird um Pünktlichkeit gebeten und in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es in Luxemburg auf den Autobahnen und in der Hauptstadt morgens wegen der hohen Verkehrsdichte häufig zu Staus kommt.
  • Aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen müssen die Besucher ebenso wie ihr Handgepäck und sonstige persönliche Gegenstände eine Metalldetektorschleuse passieren.
    • Je nach Entwicklung der Corona-Krise kann die Kontrolle von Impfzertifikaten o. ä. erforderlich sein.
    • Die Besucher sind gehalten, die Sicherheitsvorschriften und Verhaltensmaßregeln zu beachten.
    • Ein Mitarbeiter des Referats „Seminare und Besuche“ empfängt die Besuchergruppe am Eingang des Gerichtshofs und begleitet und betreut sie während des gesamten Besuchs. Der Verantwortliche der Gruppe sollte ihn dabei unterstützen.
    • Jeder Teilnehmer benötigt einen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
    • Der Zugang zur Kantine oder zur Cafeteria des Gerichtshofs ist grundsätzlich dem Personal vorbehalten.
    • Im Anschluss an den Besuch beim Gerichtshof wird der Verantwortliche der Gruppe gebeten, ein Bewertungsformular auszufüllen, das unter folgender Adresse abrufbar ist:

 https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/MY_Visit_Evaluation

  • Bitte beachten Sie, dass der Gerichtshof sich vorbehält, einen geplanten Besuch unter außergewöhnlichen Umständen zu annullieren.

 

Organisation von virtuellen Besuchen

  • Der Besucherdienst teilt den Programmvorschlag etwa zwei Wochen und das endgültige Programm etwa eine Woche vor dem Besuch über den persönlichen Bereich „My Visit“ der Kontaktperson mit.
  • Der Besucherdienst übermittelt dem Verantwortlichen der Gruppe den Log-in-Link und erforderlichenfalls einen Termin und Link für einen Log-in-Test.
  • Der Verantwortliche leitet die erhaltenen Informationen (Programm, Log-in-Link, Termin für den Log-in-Test) an die Teilnehmer weiter.
  • Der Verantwortliche wird gebeten, die zu erwartende Zahl der Zuschaltungen anzugeben; bei diesem Besuchsformat ist es nicht erforderlich, Namen oder Geburtsdaten der Teilnehmer anzugeben.
  • Der Verantwortliche steht für die Zusammensetzung der Gruppe ein und verpflichtet sich, den Log-in-Link nur an die angekündigten Besucher weiterzuleiten.
  • Die Besucher werden gebeten, sich am Besuchstag pünktlich einzuloggen.
  • Ein Mitarbeiter des Referats „Seminare und Besuche“ führt durch das virtuelle Programm und gewährleistet seinen reibungslosen Ablauf.
  • Im Anschluss an den Besuch beim Gerichtshof wird der Verantwortliche gebeten, ein Bewertungsformular auszufüllen, das unter folgender Adresse abrufbar ist:

 https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/MY_Visit_Evaluation

  • Bitte beachten Sie, dass der Gerichtshof sich vorbehält, einen geplanten Besuch unter außergewöhnlichen Umständen zu annullieren.

Besuchsanfrage beim Gerichtshof der Europäischen Union / Einloggen bei My Visit

Die Anwendung „My Visit ermöglicht die Verwaltung von Präsenzbesuchen und virtuellen Besuchen. Der Verantwortliche der Besuchergruppe wird gebeten, seine Reservierungsanfrage über diese Anwendung zu stellen. Dabei ist in der Rubrik „Bemerkungen“ anzugeben, ob ein virtuelles Format gewünscht wird.

Um die Anwendung nutzen zu können, benötigen Sie eine gültige E‑Mail-Adresse. Sie müssen sich einen persönlichen Bereich einrichten, über den Sie

  • Ihre Besuchergruppen einrichten können, um die Angaben bei künftigen Besuchen wiederzuverwenden;
  • verfügbare Besuchstermine sehen können, bevor Sie eine Anfrage stellen;
  • die Programmpunkte für Ihren Besuch wählen können.

Nach Erstellung Ihrer Anfrage können Sie über Ihren persönlichen Bereich

  • die Bearbeitung Ihrer Besuchsanfrage verfolgen;
  • Angaben in Ihrer Anfrage ändern, bevor Sie diese bestätigen;
  • die Ihren Besuch betreffenden Schreiben und Unterlagen einsehen und ausdrucken;
  • Angaben zu allen Ihren Besuchen beim Gerichtshof speichern.

Wenn Sie Schwierigkeiten mit der Anwendung „My Visit“ haben, können Sie durch Anklicken des Symbols „?“ das Online-Handbuch aufrufen oder das Kontaktformular – Rubrik „Organisation von Besuchen“ - verwenden.

Einloggen bei „My Visit

Wenn Sie über keine E‑Mail-Adresse verfügen, wenden Sie sich bitte an Kontakt.

Geführte Besichtigungen der Gebäude und Kunstwerke (Art’ tour)

Im Besitz des Gerichtshofs der Europäischen Union befinden sich – als Schenkungen oder Leihgaben der Mitgliedstaaten – eine ganze Reihe von Kunstwerken, die das europäische Kulturerbe repräsentieren. Es ist dem Wirken des Architekten Dominique Perrault zu verdanken, dass diese Kunstwerke nunmehr in neuer Anordnung voll zur Geltung kommen. Der Besucherdienst des Gerichtshofs veranstaltet regelmäßig kostenlose Führungen, bei denen die Kunstwerke im Kontext einer ganz besonderen Architektur erlebt werden können.

Die Führungen werden nach einem festen Zeitplan in Englisch, Französisch oder Deutsch durchgeführt, und zwar für Gruppen von bis zu 20 Besuchern. Interessenten werden gebeten, sich mindestens zwei Werktage im Voraus unter Verwendung des Anmeldeformulars anzumelden. Besucher, deren Anmeldung bestätigt wurde, werden gebeten, sich 15 Minuten vor dem Beginn der Führung am Besuchereingang (Plan) einzufinden und ein Identitätsdokument mitzubringen.

Auf Anfrage (Besucherdienst, Kontaktformular – Rubrik „Organisation von Besuchen“) können für Gruppen von mindestens sieben Teilnehmern zusätzliche Führungen veranstaltet werden.