Einzelbesucher

Einzelbesucher können während der Sitzungsperioden an öffentlichen Sitzungen teilnehmen, die in der Regel dienstags, mittwochs und donnerstags stattfinden und um 9.30 Uhr beginnen. Die Dauer der Sitzungen variiert. Zur Auswahl der Sitzung konsultieren Sie bitte den Sitzungskalender. Eine vorherige Anmeldung beim Besucherdienst ist nicht erforderlich.

Einzelbesucher, die an einer öffentlichen Sitzung des Gerichtshofs oder des Gerichts teilnehmen wollen, sollten sich am Besuchereingang (Plan) einfinden und im Besitz ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins sein, um eine Ausweiskarte erhalten zu können. Es empfiehlt sich, spätestens 15 Minuten vor Beginn der Sitzung einzutreffen, da nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung steht und eine Reservierung nicht möglich ist. Während der Sitzung sind die Teilnehmer gehalten, die Sicherheitsvorschriften und Verhaltensregeln zu beachten.