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Schutz personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Organisation von Besuchen erhoben, um einen bestmöglichen Ablauf des Besuchs (Effizienz der Kontakte und der Korrespondenz, Erstellung eines der Sprache, dem Ausbildungsniveau und den Interessen der Besucher angepassten Besuchsprogramms) zu gewährleisten. Diese Daten werden von der Direktion Protokoll und Besuche nur so lange verarbeitet, wie es die Organisation und die Betreuung des Besuchs erfordern, und spätestens sechs Jahre nach seiner Beendigung gelöscht. Sie werden nur den Organisatoren der Besuche (betroffene Besucher, Direktion Protokoll und Besuche), den Personen, die mit den Besuchern zusammentreffen, der Direktion Dolmetschen, sofern gedolmetscht werden muss, und gegebenenfalls den für gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen zuständigen Organen mitgeteilt. Sie werden nur den Organisatoren der Besuche (betroffene Besucher, Direktion Protokoll und Besuche), den Personen, die mit den Besuchern zusammentreffen, der Direktion Dolmetschen, sofern gedolmetscht werden muss, und gegebenenfalls den für gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen zuständigen Organen mitgeteilt.

Nach der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden Daten zu erhalten und diese gegebenenfalls berichtigen zu lassen.

Ersuchen um weitere Informationen hierzu oder um Auskunft über die verarbeiteten Daten richten Sie bitte an die Direktion Protokoll und Besuche. Ersuchen um weitere Informationen hierzu oder um Auskunft über die verarbeiteten Daten richten Sie bitte an die Direktion Protokoll und Besuche. Sie können sich auch jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden.

Videoüberwachung und Videoaufzeichnungen

Zum Schutz der seine Gebäude betretenden Personen sowie der in seinem Besitz befindlichen Gegenstände und Informationen hat der Gerichtshof in und an den von ihm genutzten Gebäuden ein Videoüberwachungssystem installiert. Die aufgezeichneten Bilder werden für begrenzte Zeit aufbewahrt und sind nur einer geringen Zahl hierzu befugter Personen zugänglich.

Die Bildaufzeichnung und die Überwachung durch Videokameras erfolgen unter Beachtung der Rechtsvorschriften über den Schutz persönlicher Daten und des Privatlebens. Spezielle Piktogramme an den überwachten Örtlichkeiten weisen auf das Videoüberwachungssystem hin.

Für weitere Informationen:

Videoüberwachungspolitik 

- Informationsblatt FR EN

Zugangskontrolle

Der Gerichtshof verfügt über ein System zur Kontrolle des Zugangs zu den Eingängen und zum Inneren seiner Gebäude, um das Risiko des Eindringens oder böswilliger Handlungen, die dort begangen werden könnten, zu begrenzen und so die Sicherheit von Personen, Informationen und Eigentum zu gewährleisten.

Das System zur Kontrolle des Zugangs zu den Gebäuden des Gerichtshofs wird auf der Grundlage der vom Organ erlassenen internen Sicherheitsvorschriften umgesetzt.

Um mehr darüber zu erfahren, klicken Sie hier: Notice d’information  -  Information notice 

Vorfallberichte

Der Gerichtshof hat Maßnahmen eingeführt, damit über jeden Fall eines ungewöhnlichen Ereignisses, einer Fehlfunktion, einer Hilfeleistung für Personen und eines potenziellen Problems im Zusammenhang mit der Sicherheit von Personen, Sachen oder Gebäuden ein interner Vorfallbericht erstellt wird.

Für weitere Informationen:

Merkblatt Vorfallberichte